Minijobs: Rentenkommission plant Abschaffung für 6,8 Millionen
23.06.2026 - 22:50:52 | boerse-global.de
Kernstück: Die Abschaffung des Sonderstatus für Minijobs. Rund 6,8 Millionen Beschäftigte wären betroffen.
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Sozialversicherungspflicht für alle – bis auf Schüler
Die Kommission empfiehlt, die Steuer- und Abgabenfreiheit für Minijobs zu streichen. Nur Schüler sollen ausgenommen bleiben. Für alle anderen würde die volle Sozialversicherungspflicht gelten.
Die finanziellen Folgen sind enorm. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro müssten Beschäftigte künftig 130,73 Euro Abzüge stemmen: 56,08 Euro für die Rente, 52,76 Euro für die Krankenversicherung, 14,47 Euro für die Pflege und 7,24 Euro für die Arbeitslosenversicherung.
Experten des DIW sehen darin einen notwendigen Anreiz für reguläre Jobs. Das IWH warnt dagegen: Für rund vier Millionen Betroffene würde das Nettoeinkommen zunächst deutlich sinken.
Wirtschaft schlägt Alarm – Schwarzarbeit droht
Die Pläne stoßen auf massiven Widerstand. Arbeitgeberpräsident Dulger betont, Minijobs würden keine Vollzeitstellen verdrängen, sondern Arbeitspotenzial aktivieren. Besonders hart fällt die Kritik aus dem Gastgewerbe und Handel aus.
Der Dehoga bezeichnet die Pläne als „katastrophal für das Gastgewerbe“. Der Handelsverband HDE warnt vor dem Verlust von bis zu 800.000 Stellen allein im Einzelhandel.
Ökonomen sehen zudem eine gefährliche Nebenwirkung: die Ausweitung der Schattenwirtschaft. Schätzungen zufolge könnte die Schwarzarbeit ab 2027 um mindestens 25 Milliarden Euro steigen.
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Merz will Reformpaket komplett umsetzen
Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas kündigten an, die Vorschläge vollständig umsetzen zu wollen. Ziel ist eine Trendumkehr beim Rentenniveau – langfristig sollen 70 Prozent des Nettoeinkommens erreicht werden.
Neben den Minijob-Änderungen sieht das Paket eine verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild vor. Beiträge fließen dann in einen renditeorientierten Staatsfonds.
Weitere Eckpunkte:
- Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung: 67,5 Jahre bis 2041, 68 Jahre bis 2051
- Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten
- Abschaffung der Rente mit 63
Ein Koalitionsausschuss soll sich am 1. Juli mit den Details befassen. Die Union drängt auf einen Beschluss im Herbst, Teile der SPD wollen direkt nach der Sommerpause beraten. Bereits zum 1. Juli 2026 soll eine Regelung in Kraft treten, die Minijobbern eine einmalige Rücknahme der Beitragsbefreiung ermöglicht – bei 603 Euro Verdienst wären das monatlich 21,70 Euro extra.
