Minijobs: Rentenbefreiung ab Juli erstmals widerrufbar
18.06.2026 - 02:01:53 | boerse-global.de
Besonders für Geringverdiener und Arbeitgeber bringt das zweite Halbjahr 2026 neue Regeln.
Neues Recht für Minijobber: Widerruf der Rentenbefreiung möglich
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit Jahresbeginn bei 603 Euro monatlich – zuvor waren es 556 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine zentrale Neuerung: Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen.
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Der Widerruf muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragt werden. Er gilt ab dem Folgemonat, eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich. Wer den Schritt geht, zahlt im gewerblichen Bereich 3,6 Prozent Eigenanteil, der Arbeitgeber weiterhin 15 Prozent Pauschalbeitrag. In privaten Haushalten liegt der Eigenanteil bei 13,6 Prozent.
Die volle Versicherungspflicht bringt Vorteile: Zugang zur Riester-Förderung, Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge und die Anrechnung von Pflichtbeitragszeiten für die Rente. Wer mehrere Minijobs hat, kann die Befreiung nur einheitlich aufheben. Eine erneute Befreiung ist später ausgeschlossen.
Jahressteuergesetz 2026: Das ist geplant
Ende Mai veröffentlichte das Finanzministerium den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026. Die wichtigsten Punkte für die Personalabrechnung:
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sollen ab 2027 nur noch auf den Grundlohn ohne weitere steuerfreie Bezüge gewährt werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
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Der Zeitraum für die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte sinkt von 48 auf 24 Monate. Die Finanzbehörden erhalten zudem erweiterte Datenzugriffsrechte auf elektronische Buchhaltungssysteme. Ab 2028 sollen Korrekturen von Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar des Folgejahres möglich sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Krankenkassen in der Krise: Höhere Beiträge drohen
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Im ersten Quartal 2026 stiegen die Ausgaben um acht Prozent. Klinikkosten legten um 9,4 Prozent zu, Arzneimittel um 6,4 Prozent. Für 2027 prognostizieren Experten eine Finanzlücke von rund 18,8 Milliarden Euro.
Gesundheitsministerin Warken will den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil bei 2,9 Prozent halten – dafür müssten die Kassen sparen. Arbeitgebern drohen zusätzliche Belastungen durch eine geplante Pflegereform. Diskutiert wird ein neuer Pflegeversicherungsbeitrag für Minijobber von 3,6 Prozent. Der Arbeitgeber-Beitragssatz zur Krankenversicherung für Minijobber könnte von 13 auf 17,5 Prozent steigen. Wirtschaftsverbände protestieren.
Eine weitere Neuerung betrifft die Teilrente: Wer mehr als zwei Drittel der Vollrente bezieht, soll künftig keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben.
Österreich zieht nach: Neue Meldepflichten ab 2026
Auch im Nachbarland gibt es Änderungen. Seit Januar müssen Arbeitgeber bei der Sozialversicherungsanmeldung die vereinbarte Wochenarbeitszeit melden. Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt auf 63 Jahre bei 42 Versicherungsjahren. Ab Juni wird die EU-Lohntransparenz-Richtlinie wirksam.
Am 10. Juni legte die österreichische Regierung den Entwurf für das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 vor. Vorgesehen sind unter anderem eine Körperschaftsteuer von 24 Prozent für Gewinnanteile über einer Million Euro sowie Änderungen bei der Immobilienertragsteuer. Ab 2027 soll ein Sachbezug für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen eingeführt werden.
Digitalisierung beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Rechnungen und Einfuhrbelege digital über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern hochgeladen werden. Das Bundesfinanzministerium präzisierte die Regeln in einem Schreiben vom 2. Juni. Der Schwellenwert für Kleinbetragsrechnungen ohne Nachweispflicht liegt bei 250 Euro. Die Regelungen gelten für alle Vergütungsanträge nach dem Jahreswechsel.
