Minijobs: Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent – Dehoga warnt vor Mehrkosten
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 04:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deGeringfügige Beschäftigungsverhältnisse stehen im deutschen Arbeitsmarkt vor einer Phase spürbarer Veränderungen. Der Dehoga Bundesverband äußert deutliche Kritik an den Ergebnissen des Koalitionsausschusses von Union und SPD und fordert, Minijobs durch den Verzicht auf weitere finanzielle Belastungen bezahlbar zu halten.
Zwar bewertet der Branchenverband die Ergebnisse der Spitzenrunden grundsätzlich vorsichtig optimistisch, verweist jedoch darauf, dass sich tatsächliche Entlastungen erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheiden werden. Aus Sicht des Verbandes muss der Bundestag bei den Vorhaben zwingend nachbessern.
Steuer- und Beitragspläne verteuern geringfügige Beschäftigung
Im Zentrum der Verbandskritik stehen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Mehrbelastungen. Dehoga-Präsident Guido Zöllick bezeichnete die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von 2 auf 5 Prozent als falsches Signal.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke forderte, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben müssten. Der geplante Anstieg des Pauschalsteuersatzes bedeute eine spürbare Verteuerung, während weiterhin offenbleibe, ob Minijobs künftig durch zusätzliche Sozialabgaben belastet werden.
Der Koalitionsausschuss hat die Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent beschlossen; die parlamentarische Umsetzung durch den Bundestag steht allerdings noch aus.
Zugleich sehen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung vor, dass zum 1. Januar 2027 im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobber von 13 auf 17,5 Prozent steigt.
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Der Dehoga führt an, dass diese Anhebung bereits feststehe, und warnt vor weiteren Belastungen durch einen möglichen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung sowie vor im Raum stehenden Eingriffen in den rentenrechtlichen Sonderstatus. Ab 2028 plant die Bundesregierung zudem einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,6 Prozent.
Die finanziellen Folgen für Betriebe sind beträchtlich: Ein Gastronom mit bis zu 40 Aushilfen rechnet mit 200 bis 300 Euro Mehrkosten pro Aushilfe. Betroffen sind weite Teile der Wirtschaft; allein in Baden-Württemberg arbeiten über eine Million Minijobber.
Politische Auseinandersetzung um den Rentenstatus
Hinter den Kürzungs- und Reformplänen steht eine grundlegende Debatte über die Zukunft des Minijob-Sonderstatus. Die Bundesregierung bestätigte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag vom 16. September 2026, entsprechende Empfehlungen als Gesamtpaket umsetzen zu wollen.
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte am 13. Oktober 2026 beim Deutschen Arbeitgebertag an, dass der Gesetzentwurf noch im Jahr 2026 vom Kabinett verabschiedet werden solle. Die parlamentarische Verabschiedung sei für das erste Quartal 2027 vorgesehen, das Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2027.
Innerhalb der Koalitionspartner zeichnen sich jedoch Differenzen ab. CSU-Chef Markus Söder stellte eine Abschaffung am 11. Oktober 2026 in der Fernsehsendung von Caren Miosga infrage und bestritt zudem beim CSU-Parteitag am 24. Oktober 2026, dass eine entsprechende Empfehlung der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus überhaupt vorliege.
Strukturelle Bedeutung für das Gastgewerbe
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Flexibilität geringfügiger Beschäftigung existenziell: Nach Angaben des Dehoga arbeitet jeder zweite Beschäftigte im Gastgewerbe auf Minijobbasis. Derzeit zahlen gewerbliche Arbeitgeber pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge von zusammen 28 Prozent. Der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung liegt im gewerblichen Minijob bei 3,6 Prozent, während er im Privathaushalt 13,6 Prozent beträgt.
Flankierend verändern sich auch die Rahmenparameter: Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt im Jahr 2026 bei durchschnittlich 603 Euro monatlich und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro, während der gesetzliche Mindestlohn im selben Schritt von 13,90 auf 14,60 Euro angehoben wird.
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Neben den finanziellen Abgaben bemängelt der Dehoga auch verpasste Reformen beim Arbeitszeitrecht. So kritisierte der Verband, dass die dringend benötigte Wochenarbeitszeit im Koalitionsausschuss nicht behandelt worden sei und keine Aussage zum Tarifvorbehalt vorliege. Zentrale Branchenforderung bleibe die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Positive Signale sieht das Gastgewerbe hingegen bei anderen Vorhaben: Die geplante Ausweitung steuerfreier Sonn- und Feiertagszuschläge, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie der angekündigte Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten werden vom Verband ausdrücklich begrüßt.
