Minijobs, Arbeitgeber

Minijobs: Arbeitgeber zahlen ab 2027 doppelte GKV-Beiträge

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition plant steigende Pauschalbeiträge für Minijobs sowie eine mögliche Abschaffung des Opt-outs bei der Rente. Wirtschaftsverbände kritisieren die Pläne scharf.

Minijob-Reform: Höhere Abgaben und neue Regeln für Arbeitgeber
Ein Tablet mit Finanzgrafiken und Rentenreform-Daten in einem modernen Büro als Symbol für die Minijob-Debatte. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Koalition plant weitreichende Änderungen bei geringfügiger Beschäftigung. Millionen Minijobber und ihre Arbeitgeber sind betroffen.

Höhere Abgaben für Unternehmen

Die monatliche Verdienstgrenze liegt seit Januar bei 603 Euro. Doch die Kosten für Arbeitgeber steigen kräftig. Der Pauschalsteuersatz soll von 2 auf 5 Prozent klettern. Noch härter trifft es die Krankenversicherung: Ab Januar 2027 zahlen Unternehmen statt 13 nun 17,5 Prozent pauschalen GKV-Beitrag.

Das beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz koppelt den Satz an den allgemeinen Beitrag. Ziel: Die Kassenfinanzen konsolidieren.

Rentenbeiträge: Opt-out vor dem Aus?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich ein Systemwechsel ab. Aktuell zahlen Arbeitgeber 15 Prozent pauschal, Arbeitnehmer 3,6 Prozent – sofern sie nicht optieren. Die Realität: Nur 20,9 Prozent der rund 6,8 Millionen Minijobber zahlen überhaupt Rentenbeiträge (Daten Q1 2026).

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Die Rentenkommission empfiehlt, das Opt-out-Verfahren abzuschaffen. Nur Schüler sollen ausgenommen bleiben. Das würde den Sonderstatus der Minijobs in der Rente weitgehend beenden.

Wirtschaft warnt vor Belastungen

Bundeskanzler Merz stellt klar: Eine komplette Abschaffung der Minijobs ist nicht geplant. Ökonomen wie vom DIW befürworten die Reform – sie erwarten stärkere Anreize für reguläre Jobs.

Ganz anders die Wirtschaftsverbände. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert gemeinsam mit anderen Branchen den Erhalt des Modells. Auch DEHOGA-Präsident Zöllick und Arbeitgeberpräsident Dulger kritisieren die Pläne scharf. Besonders betroffen: Handel (über eine Million Beschäftigte), Gastgewerbe und Dienstleistungssektor.

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Unterstützung kommt aus Bayern. Markus Söder und Christoph Ploß betonen die Bedeutung der Minijobs für die Flexibilität des Arbeitsmarktes.

Teil eines großen Reformpakets

Die Minijob-Pläne sind nur ein Teil des Pakets „Aufschwung und Beschäftigung“. Seit Anfang Juli liegen 34 Einzelmaßnahmen zur Arbeitsrechts-Modernisierung vor.

Die sachgrundlose Befristung soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein – mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung gilt bis Ende 2030. Ab 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen.

Für Top-Verdiener gibt es eine Neuerung: Arbeitnehmer mit über 177.450 Euro Jahresgehalt erhalten einen Auflösungsanspruch. Gleichzeitig wurden die Regeln zur Krankschreibung verschärft – die telefonische Krankschreibung ist Geschichte, der ärztliche Nachweis ab dem ersten Tag Pflicht. Ab 2027 soll zudem eine Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld eingeführt werden.

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