Minijobs ab 2027: Pauschalsteuer steigt auf 5 Prozent
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die künftige Ausgestaltung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse steht im Zentrum der aktuellen rentenpolitischen Diskussion. In ihrer Empfehlung 26 spricht sich die Alterssicherungskommission für eine grundlegende Reform der Minijobs aus. Ziel der Experten ist es, den bisherigen Sonderstatus dieser Beschäftigungsform weitgehend abzuschaffen und eine obligatorische Einbindung in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu etablieren.
Die Vorschläge der Alterssicherungskommission
Der Kern der Expertenempfehlung sieht vor, dass für Minijobber künftig eine Rentenversicherungspflicht mit einer sogenannten Opt-out-Regelung eingeführt wird. Damit müssten Beschäftigte aktiv widersprechen, wenn sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten möchten.
Bisher ist der Prozess oft umgekehrt gestaltet oder durch Befreiungsmöglichkeiten geprägt. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen Ausnahmen von dieser Neuregelung lediglich für Schüler gelten.
Die Kommission begründet diesen Vorstoß mit der Notwendigkeit, die Alterssicherung für Millionen von Menschen zu verbessern. Eine De-facto-Abschaffung des bisherigen Sonderstatus würde einen großen Personenkreis betreffen.
Im ersten Quartal 2026 wurden in Deutschland rund 6,8 Millionen Minijobber gezählt. Davon zahlen derzeit nur 20,9 Prozent der gewerblich Beschäftigten aktiv in die Rentenkasse ein. In Privathaushalten liegt dieser Anteil mit 11,3 Prozent noch deutlich niedriger.
Politische Positionen und gesetzliche Rahmenbedingungen
Trotz der Empfehlungen der Fachkommission zeichnet sich auf politischer Ebene Widerstand gegen eine vollständige Abschaffung der Minijobs ab. Bundeskanzler Merz erklärte, dass die Bundesregierung derzeit keine Pläne verfolge, dieses Beschäftigungsmodell aufzugeben. Auch CSU-Chef Söder äußerte deutliche Kritik an den Vorschlägen der Rentenkommission und lehnte eine weitgehende Abschaffung der geringfügiger Beschäftigung ab.
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Unabhängig von der aktuellen Debatte um die Empfehlung 26 wurden bereits zum 1. Juli 2026 neue Regelungen wirksam. Seit diesem Datum haben Minijobber gemäß § 6 SGB VI die Möglichkeit, eine bereits bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufzuheben.
Diese Rückkehr in die Versicherungspflicht erfolgt nicht rückwirkend, sondern ist ab dem Folgemonat der Erklärung wirksam und gilt einheitlich für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs.
Ein im Juli 2026 erzielter Koalitionskompromiss sieht zudem vor, dass Minijobs grundsätzlich bestehen bleiben, jedoch ab dem Jahr 2027 steuerliche und abgabenrechtliche Anpassungen erfahren.
Die Pauschalsteuer soll dann von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent steigen. Zudem ist vorgesehen, den Krankenversicherungsbeitrag im gewerblichen Bereich von 13 Prozent auf 17,5 Prozent anzuheben. Für die Beschäftigten soll das Netto-Einkommen dabei stabil bleiben.
Finanzielle Auswirkungen für Minijobber
Die Rentenwirksamkeit eines Minijobs hängt maßgeblich vom Eigenanteil ab, den Beschäftigte leisten. Bei einer Rückkehr in die Rentenversicherung beträgt dieser Eigenbeitrag im gewerblichen Bereich 3,6 Prozent und in Privathaushalten 13,6 Prozent.
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Die Auswirkungen auf die spätere Rente sind zwar vorhanden, bleiben jedoch gemessen am jährlichen Zuwachs gering. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro – der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro – beläuft sich der monatliche Eigenanteil des Beschäftigten auf 21,71 Euro. Im Gegenzug erhöht sich der Rentenanspruch pro geleistetem Arbeitsjahr um 5,68 Euro beziehungsweise rund 5 Euro.
Für das kommende Jahr sind weitere Anpassungen bereits terminiert. Mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro brutto pro Stunde zum 1. Januar 2027 wird auch die Minijob-Grenze steigen. Diese soll sich von aktuell 603 Euro auf monatlich 633 Euro erhöhen.
Ob die im Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 diskutierte Erhöhung der pauschalen Lohnsteuer für alle Gruppen, einschließlich Rentner, endgültig beschlossen wird, bleibt abzuwarten.
