Minijobs: 6,8 Millionen Beschäftigte verlieren Sonderstatus
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich gegen die Einführung eines zusätzlichen Beitrags für die geplante kapitalgedeckte Zusatzrente ausgesprochen. Das als „Schwedenrente“ bekannte Modell sieht vor, dass die Beiträge ab dem Jahr 2028 schrittweise auf insgesamt 2 Prozent steigen sollen. Diese Erhöhung soll nach den aktuellen Plänen zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Der Spitzenverband der deutschen Wirtschaft sieht darin eine erhebliche Gefährdung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit.
Massive Mehrbelastungen für Unternehmen und Beschäftigte
Nach Einschätzung der BDA würde die Einführung dieser Kapitalrente zu einer jährlichen Mehrbelastung von über 40 Milliarden Euro führen. Der Verband warnte davor, dass die Gesamtbelastung durch Beiträge zur Alterssicherung innerhalb der nächsten fünf Jahre auf ein Niveau von 22 Prozent steigen könnte. BDA-Präsident Rainer Dulger betonte in diesem Zusammenhang, dass die Sicherheit der Renten nicht durch eine Verteuerung der Arbeit gewährleistet werden könne.
Dulger forderte zudem deutliche Korrekturen an den aktuellen Gesetzesvorhaben und verwies darauf, dass die Rolle des Parlaments über die bloße Beurkundung von Entwürfen hinausgehen müsse. Neben der Kritik an der Kapitalrente wandte sich der Arbeitgeberpräsident auch gegen die geplante Abschaffung der Beitragsfreiheit bei Minijobs. Der Verband fordert stattdessen eine schnellere Anhebung der Altersgrenze, die Streichung der abschlagsfreien Frührente sowie eine Stärkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors.
Umfassender Umbau des Rentensystems angekündigt
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte unterdessen an, die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umzusetzen. Kernpunkte dieses Reformpakets sind eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über die Grenze von 67 Jahren hinaus sowie der Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Ab dem Jahr 2031 soll zudem der Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt werden.
Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform ist die Ausweitung der Versicherungspflicht. Künftig sollen auch Selbstständige und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Rentenkommission schlägt als Ersatz für die bisherige Regelung nach 45 Jahren eine sogenannte Schutzrente vor. Diese soll an eine Gesundheitsprüfung geknüpft sein und mindestens 35 Versicherungsjahre voraussetzen. Ein abschlagsfreier Ausstieg wäre damit frühestens zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
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Neuregelungen für Minijobber und Vorsorgedepots
Die Reformpläne sehen zudem tiefgreifende Änderungen für die rund 6,8 Millionen Minijobber in Deutschland vor. Laut Empfehlungen der Kommission sollen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden. Der bisherige Sonderstatus bei Steuern und Sozialabgaben soll weitgehend entfallen, wobei Ausnahmen lediglich für Schüler vorgesehen sind. Bisher führen nur 20,9 Prozent der Minijobber eigene Rentenbeiträge ab.
Ergänzend dazu verabschiedete der Bundesrat das Altersvorsorgereformgesetz. Ab dem 1. Januar 2027 wird das neue Altersvorsorgedepot (AVD) die bisherige Riester-Rente ersetzen. Hierbei ist eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro vorgesehen. Für Kinder wird eine zulage von 300 Euro gewährt, sofern ein monatlicher Mindestbeitrag von 25 Euro geleistet wird.
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Kritik von Gewerkschaften und finanzwissenschaftliche Prognosen
Gegenentwürfe kommen von der DGB-Rentenkommission unter dem Vorsitz von Yasmin Fahimi. Der Gewerkschaftsbund fordert eine Anhebung des Rentenniveaus auf zunächst 50 und später 53 Prozent. Finanziert werden soll dies durch einen „Demografiezuschuss“ aus Steuermitteln, der insbesondere hohe Einkommen und Vermögen belasten würde. Eine Anhebung des Rentenalters lehnt der DGB strikt ab.
Ungeachtet der politischen Debatte berechnete der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner, dass die Nettoeinkommen ab 2028 trotz geplanter Einkommensteuerreformen sinken werden. Grund dafür seien die steigenden Sozialabgaben. Ein kinderloser Single mit einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro müsste demnach mit jährlichen Einbußen von 242 Euro rechnen, bei einem Einkommen von 9.000 Euro stiege dieser Wert auf 904 Euro an.
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