Minijobs, Verdienstgrenze

Minijobs 2027: Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro im Monat

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab Januar 2027 steigt die monatliche Minijob-Grenze auf 633 Euro; die geplante Pauschalsteuererhöhung ist noch nicht beschlossen.
Ein leerer, modern gestalteter Besprechungsraum mit einem großen Holztisch und Stühlen in hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die künftige Ausgestaltung geringfügiger Beschäftigung steht seit Monaten im Mittelpunkt arbeits- und sozialpolitischer Debatten. Im Juni 2026 legte die Alterssicherungskommission einen Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vor.

Unter der Empfehlung 26 schlug das Gremium vor, Minijobs den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus zu entziehen und Beschäftigte ohne die Möglichkeit einer Befreiung in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Lediglich für Schülerinnen und Schüler sollte nach diesem Vorschlag eine Ausnahmeregelung gelten.

Bundesregierung rückt von vollständiger Abschaffung ab

Nach den Empfehlungen der Kommission zeichnet sich auf Regierungsebene eine differenziertere Haltung ab. Berichten zufolge rückt die Bundesregierung von einer generellen Abschaffung des Sonderstatus ab. Eine endgültige gesetzliche Regelung oder offizielle Entscheidung ist bislang nicht veröffentlicht worden, das grundlegende Reformziel bestehe jedoch weiterhin darin, bestehende Fehlanreize im System zu verringern.

Auch innerhalb der Politik und der Koalitionspartner verlaufen die Linien unterschiedlich. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) bezeichnete die Vorschläge der Rentenkommission als kein geschlossenes Gesamtkunstwerk und betonte, dass die Empfehlungen für ihn kein fertiges Gesetz darstellten; er strebe einen tragfähigen Kompromiss an.

CDU-Fraktionschef Thorsten Frei mahnte hingegen, das Rentenpaket nicht wieder aufzuschnüren, da die Kommissionsergebnisse bereits vom Koalitionsausschuss als Gesamtpaket bestätigt worden seien, wenngleich punktuelle Feinjustierungen an konkreten Texten möglich blieben.

Friedrich Merz (CDU) stellte klar, dass eine Abschaffung der geringfügiger Beschäftigung nicht geplant sei, während er sich vor Parteivertretern für eine Umsetzung der Kommissionsvorschläge in der vorliegenden Form aussprach.

Kritik aus Wirtschaft und Handwerk

Widerstand gegen verschärfte Vorgaben kommt aus Verbänden und Teilen der Landespolitik. Der Landesinnungsverband Friseure & Kosmetiker Bayern warnte vor steigenden Abgaben für Betriebe. Der Verband forderte den Verzicht auf zusätzliche Arbeitgeberabgaben, eine höhere Pauschalsteuer sowie weitere Verteuerungen.

Minijobs sicherten die nötige Flexibilität im personalintensiven Handwerk; höhere finanzielle Belastungen gefährdeten Beschäftigung, Öffnungszeiten sowie Endkundenpreise und könnten zudem Schwarzarbeit begünstigen.

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Auf einer Landesversammlung in Günzburg verabschiedeten auch die Freien Wähler eine Resolution gegen ein Ende der Minijobs, die sie als unverzichtbares Instrument für Gastronomie, Handel und Handwerk einstuften.

Gesetzliche Anpassungen bei Verdienstgrenzen und Steuern

Unabhängig von der Grundsatzdebatte greifen bei den Rahmenbedingungen für Minijobs turnusmäßige und gesetzliche Neuerungen. Zum 1. Januar 2027 steigt die monatliche Verdienstgrenze von bisher 603 Euro auf 633 Euro, was einem jährlichen Betrag von 7.596 Euro entspricht.

Diese Anhebung ist an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt, der zum 1. Januar 2027 per Verordnung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde klettert, nachdem er 2026 bei 13,90 Euro lag.

Die Mindestlohnkommission hatte diese Anpassung, die über beide Jahre einem Zuwachs von knapp 14 Prozent entspricht, im Juni 2025 unter Berücksichtigung eines Referenzwerts von 60 Prozent des Medianlohns vorgeschlagen. Bei Auszahlung des Mindestlohns liegt die Arbeitszeit in einem Minijob künftig bei maximal gut 43 Stunden im Monat.

Gleichzeitig steht eine Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 Prozent auf 5 Prozent im Raum. Das Bundeskabinett billigte den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Anfang September, woraufhin der Bundestag Anfang Oktober erstmals darüber beriet.

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Die Ausschüsse des Bundesrates sprachen sich allerdings für eine Streichung dieser Erhöhung aus, sodass die Maßnahme noch nicht endgültig beschlossen ist. Bei einem monatlichen Entgelt von 633 Euro würde der Steuerbetrag von 12,66 Euro auf 31,65 Euro ansteigen – ein Unterschied von knapp 19 Euro pro Monat beziehungsweise rund 228 Euro im Jahr.

Versicherungsbeiträge und Übergangsbereiche

In der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte bislang eine Pauschale von 13 Prozent des Arbeitsentgelts.

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung liegt bei insgesamt 18,6 Prozent. Im gewerblichen Bereich tragen Arbeitgeber davon 15 Prozent und Minijobber 3,6 Prozent, während im Privathaushalt die Aufteilung bei 5 Prozent für den Arbeitgeber und 13,6 Prozent für Beschäftigte liegt.

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht grundsätzlich Versicherungspflicht mit der Möglichkeit zur Befreiung; nach Erreichen dieser Grenze entfällt die Beitragspflicht bei Bezug einer Vollrente. Die Altersrente wird durch einen Minijob nicht gekürzt, da entsprechende Hinzuverdienstgrenzen bereits 2023 entfallen sind.

Für Beschäftigte im Übergangsbereich, den sogenannten Midijobs, galt für das Jahr 2026 eine Spanne von 603,01 bis 2.000 Euro monatlich. Welche konkreten Grenzwerte für diesen Übergangsbereich ab 2027 gelten werden, ist bislang noch nicht festgelegt.

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