Minijob-Steuern: Arbeitgeber zahlen ab 2027 deutlich mehr
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In einer Sitzung am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung die Beibehaltung von Minijobs beschlossen, zugleich jedoch eine deutliche steuerliche Mehrbelastung für Arbeitgeber auf den Weg gebracht. Während das Modell der geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich bestehen bleibt, soll die pauschale Lohnsteuer für Arbeitgeber ab dem Jahr 2027 von derzeit 2 % auf 5 % angehoben werden.
Die Entscheidung des Ausschusses markiert eine Abkehr von den weitreichenden Forderungen der Rentenkommission. Diese hatte in ihrer „Empfehlung 26“ die weitgehende Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs vorgeschlagen, wobei lediglich für Schüler Ausnahmen vorgesehen waren.
Eine komplette Umsetzung dieser Empfehlung lehnte die Bundesregierung jedoch ab. Damit widersprach sie dem Vorschlag, den Sonderstatus für Millionen von Beschäftigten aufzulösen.
Differenzen bei der Umsetzung der Rentenreform
Innerhalb der Bundesregierung zeichnet sich ein differenziertes Bild zur künftigen Gestaltung der Altersvorsorge ab. Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas signalisierten zwar die Absicht, wesentliche Empfehlungen der Rentenkommission umzusetzen, halten jedoch am Kernmodell der Minijobs fest.
Die Kommission hatte zusätzlich empfohlen, die sogenannte Opt-out-Möglichkeit – also die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht durch den Arbeitnehmer – abzuschaffen.
Als politischer Kompromiss befinden sich derzeit Ausnahmen für Studierende in der Diskussion. Unterstützung für den Erhalt der Minijobs kam unter anderem von CSU-Chef Söder, der die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung dieser Beschäftigungsform kritisierte.
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Wirtschaft warnt vor steigenden Kosten
Die geplanten Steuererhöhungen stießen bei Wirtschaftsvertretern auf Ablehnung. Arbeitgeberverbände sowie Vertreter der Gastronomie und Hotellerie äußerten deutliche Kritik an den Plänen, da die Anhebung der Pauschalsteuer ab 2027 die Lohnnebenkosten in diesen personalintensiven Branchen erhöhen dürfte.
Der Handelsverband forderte hingegen, auf die Abschaffung oder Verteuerung von Minijobs zu verzichten. Stattdessen schlug der Verband vor, die „Rente mit 63“ zu streichen, um die Sozialsysteme zu entlasten.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit war der Handel im ersten Quartal 2026 mit 1.041.173 Minijobbern die Branche mit der höchsten Zahl an geringfügig Beschäftigten, gefolgt vom Gastgewerbe mit 872.946 und dem Dienstleistungssektor mit 774.409 Personen.
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Statistische Einordnung und neue Regelungen für Beschäftigte
Insgesamt gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 6,8 Millionen Minijobber. Von diesen waren lediglich 20,9 % im gewerblichen Bereich rentenversicherungspflichtig. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2026 bei monatlich 603 Euro, nachdem sie zuvor 556 Euro betragen hatte.
Für Minijobber, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, fällt aktuell ein Eigenanteil von 3,6 % im gewerblichen Sektor beziehungsweise 13,6 % bei einer Beschäftigung in Privathaushalten an. Bei einem Verdienst von 603 Euro entspricht dies einem Beitrag von 21,71 Euro, wodurch der Rentenanspruch pro Jahr um rechnerisch etwa 5,68 Euro steigt.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gelten zudem neue Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten: Minijobber haben seither die Option, eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen und aktiv in die gesetzliche Rentenversicherung zurückzukehren.
