Minijob-Steuer, Pauschalabgabe

Minijob-Steuer: Pauschalabgabe steigt von 2 auf 5 Prozent

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant höhere Abgaben für Minijobs. Arbeitgeber müssen mit steigenden Lohnnebenkosten rechnen.

Minijob-Reform: Steuerpauschale steigt auf fünf Prozent
Ein moderner Schreibtisch mit Taschenrechner und Tablet, auf dem abstrakte Diagramme zum Arbeitsmarkt zu sehen sind. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einem richtungsweisenden Beschluss hat sich der Koalitionsausschuss bereits am 2. Juli 2026 auf eine Anhebung der Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse verständigt. Die Abgabe soll demnach von bisher zwei Prozent auf fünf Prozent steigen.

Das Bundesfinanzministerium bereite derzeit den entsprechenden Gesetzentwurf vor, um diese Einigung umzusetzen. Parallel dazu empfahl die Rentenkommission die vollständige Abschaffung des Sonderstatus für Minijobs, wodurch geringfügig Beschäftigte künftig generell sozialversicherungspflichtig werden könnten.

Belastung für Arbeitgeber steigt

Die geplante Steuererhöhung führt zu einer direkten Steigerung der Lohnnebenkosten für Unternehmen. Derzeit leisten Arbeitgeber für Minijobber Abgaben in Höhe von maximal 31,17 Prozent. Diese setzen sich aus 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für die Krankenversicherung und der bisherigen Steuerpauschale von zwei Prozent zusammen.

Diese Kostenstruktur betrifft einen erheblichen Teil des deutschen Arbeitsmarktes. Nach Angaben der Minijob-Zentrale gehen etwa 6,5 Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach.

Daten der Bundesagentur für Arbeit verdeutlichen die langfristige Entwicklung: Im Dezember 2025 waren bundesweit rund 6,9 Millionen Minijobber registriert, davon 6.674.807 im gewerblichen Bereich und 253.711 in Privathaushalten. Dies entsprach einem leichten Rückgang von 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Struktur und Verteilung der geringfügigen Beschäftigung

Die Verteilung der Minijobs konzentriert sich stark auf spezifische Wirtschaftszweige. Die meisten geringfügig Beschäftigten sind laut Bundesagentur für Arbeit in der Kfz-Branche mit 1,07 Millionen Personen tätig. Es folgen das Gastgewerbe mit 895.000, der Sektor der sonstigen Dienstleistungen mit 822.000 sowie das Gesundheitswesen mit 775.000 Beschäftigten.

Regional betrachtet führt Nordrhein-Westfalen die Statistik mit 1,5 Millionen Minijobbern an. Dahinter folgen Bayern mit 1,29 Millionen und Baden-Württemberg mit 1,04 Millionen. Niedersachsen belegt mit 659.926 geringfügig Beschäftigten den vierten Platz im Bundesvergleich.

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Für viele Arbeitnehmer stellt der Minijob eine ergänzende Einkommensquelle dar: 3,5 Millionen Menschen üben diese Tätigkeit als Nebenjob aus, während 3 Millionen Minijobber Studenten oder Rentner sind. Die Statistik zeigt zudem eine gewisse Durchlässigkeit zum regulären Arbeitsmarkt; demnach wechseln 43,8 Prozent der Beschäftigten später in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Übergangsbereiche

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. In diesem Zuge wurde die Verdienstgrenze für Minijobs von zuvor 556 Euro auf monatlich 603 Euro angehoben. Einkommen, die diesen Betrag übersteigen, fallen in den sogenannten Übergangsbereich (Midijob), der einen Monatsverdienst zwischen 603,01 Euro und 2000 Euro umfasst.

Die finanziellen Auswirkungen von Arbeitszeitreduzierungen verdeutlichen Modellrechnungen für sozialversicherungspflichtige Stellen. Bei einer 40-Stunden-Woche und einem Bruttogehalt von 3.500 Euro (Steuerklasse 1, keine Kinder, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent) verbleiben 2.315 Euro netto.

Sinkt die Arbeitszeit um 25 Prozent auf 30 Stunden, reduziert sich das Nettoeinkommen um 21 Prozent auf 1.835,17 Euro. Bei einer Halbierung der Arbeitszeit auf 20 Stunden sinkt das Netto um 42 Prozent auf 1.352,58 Euro.

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Auswirkungen auf Rentenansprüche und Grundsicherung

Für die Altersvorsorge bleibt die geringfügige Beschäftigung oft von geringer Dynamik geprägt. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung entspricht ein voller Rentenpunkt derzeit einem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro. Der aktuell Rentenwert beläuft sich auf 40,79 Euro und steigt ab Juli auf 42,52 Euro.

Für Empfänger von Grundsicherung gelten beim Zuverdienst spezifische Freibeträge. Der Regelsatz der Grundsicherung liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 563 Euro. Die ersten 100 Euro eines Zuverdienstes bleiben anrechnungsfrei.

Darüber hinaus gelten Freibeträge von 20 Prozent für Verdienste bis 520 Euro und 30 Prozent für Beträge bis 1000 Euro. Bei Ausreizung der Minijob-Grenze von 603 Euro verbleibt den Betroffenen somit ein anrechnungsfreier Betrag von 208,90 Euro, während 394,10 Euro auf die staatliche Leistung angerechnet werden.

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