Minijob-Rückkehr: Millionen können ab Juli in Rente einzahlen
01.07.2026 - 10:19:36 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 können Millionen Minijobber erstmals wieder in die Rentenversicherung einsteigen. Wer sich bisher von der Beitragspflicht befreien ließ, kann den Schritt jetzt rückgängig machen.
Einmalige Chance für Minijobber
Rund 80 Prozent der knapp sieben Millionen geringfügig Beschäftigten in Deutschland hatten sich bislang von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das ändert sich jetzt: Per schriftlichem Antrag beim Arbeitgeber ist der Wiedereinstieg möglich. Allerdings gilt die Entscheidung für die Zukunft bindend – eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
Was kostet das? Im gewerblichen Bereich zahlen Beschäftigte 3,6 Prozent ihres Lohns. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro sind das rund 21,70 Euro monatlich. In Privathaushalten liegt der Beitragssatz bei 13,6 Prozent. Experten sehen darin vor allem für Frauen eine Chance, Rentenlücken zu schließen.
Renten steigen um 4,24 Prozent
Parallel zur Minijob-Reform gibt es mehr Geld für Ruheständler: Die Renten steigen bundesweit um 4,24 Prozent. Der Rentenwert klettert damit auf 42,52 Euro. Millionen Rentner profitieren von der Anpassung.
Auch die Pfändungsfreigrenzen werden erhöht: Für Alleinstehende steigt der pfändungsfreie Betrag auf 1.587,40 Euro netto pro Monat. Beim P-Konto liegt die Grenze künftig bei 1.590 Euro.
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Kommt das Aus für Minijobs?
Weitaus grundsätzlicher ist eine Empfehlung der Rentenkommission: Sie schlägt vor, den Sonderstatus von Minijobs komplett abzuschaffen. Künftig sollen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse – mit Ausnahme von Schülern – voll in die Rentenversicherung einbezogen werden, ohne Opt-out-Möglichkeit.
Die Begründung: Minijobs seien häufig eine Erwerbsfalle und führten zu Altersarmut. Gewerkschaften begrüßen den Vorstoß. Arbeitgeberverbände, Handel und Gastronomie warnen dagegen vor einem massiven Bürokratieanstieg und mehr Schwarzarbeit. Aktuell zahlen Arbeitgeber bei Minijobs Pauschalabgaben von bis zu 31,17 Prozent. Bei einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung läge ihr Anteil bei rund 21 Prozent.
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Weitere Änderungen im Überblick
Pflege und Soziales: Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Pflegehilfskräfte erhalten künftig 16,52 Euro, qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro und Pflegefachkräfte 21,03 Euro pro Stunde. Das Bürgergeld wird durch eine neue Grundsicherung ersetzt – mit strengeren Sanktionen und einem altersabhängigen Schonvermögen zwischen 5.000 und 20.000 Euro.
Verbraucher: Die 150-Euro-Zollfreigrenze für Pakete aus Drittstaaten entfällt. Stattdessen wird eine Gebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällig. Verkaufsstellen müssen ab Juli E-Zigaretten zur Entsorgung zurücknehmen. Und Steuerzahler aufgepasst: Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026.
Tankrabatt ade: Ebenfalls zum Stichtag läuft der bisherige Tankrabatt aus. Marktbeobachter rechnen mit Preissteigerungen von rund 17 Cent pro Liter Kraftstoff.
