Minijob-Reform: Wirtschaftsverbände warnen vor irreversiblen Schäden
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 20:10 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Beschäftigungsform müsse erhalten bleiben, sagte er am Samstag. Eine Streichung des Sonderstatus würde vor allem Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft treffen.
Statt die Minijobs anzutasten, fordert Söder die Abschaffung der Rente mit 63. Außerdem plädiert er für den Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge.
Kanzler stellt klar: Keine komplette Abschaffung
Bundeskanzler Merz betonte, eine komplette Abschaffung sei nicht geplant. Doch die Reformvorschläge bewegen sich in einem Spannungsfeld. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Engelmeier, fordert eine volle Rentenversicherungspflicht für Minijobs. Sie will damit vor allem Altersarmut bei Frauen bekämpfen.
Die Debatte wird durch Vorschläge der Alterssicherungskommission angetrieben. Sie empfiehlt, den Sonderstatus weitgehend zu beenden und Minijobs vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen sollen künftig nur noch für Schüler gelten. Ziel: die Rentenkassen stabilisieren und den Versicherungsschutz verbessern.
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Wirtschaftsverbände warnen vor „irreversiblen Schäden"
Bereits Anfang der Woche hatten führende Wirtschaftsverbände Alarm geschlagen. In einem Brandbrief an Arbeitsministerin Bärbel Bas und Gesundheitsministerin Nina Warken warnten sie vor den Folgen einer Verteuerung oder Abschaffung der Minijobs. Unterzeichner aus dem Handelsverband, dem Hotel- und Gaststättenverband sowie den Land- und Forstwirtschaftsverbänden sprechen von „irreversiblen Schäden" für den Wirtschaftsstandort.
Die Verbände kritisieren drei mögliche Eingriffsszenarien: die Aufhebung des Sonderstatus, höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die geplante Anhebung der Pauschalsteuer. Letztere soll von derzeit 2 auf 5 Prozent steigen.
Neue Regeln bereits in Kraft
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt derzeit bei 603 Euro. Seit dem 1. Juli gibt es eine wichtige Neuerung: Minijobber, die sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können jetzt einmalig zurück in die Versicherungspflicht wechseln.
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Weitere Reformen für 2027 geplant
Flankiert wird die Minijob-Debatte von umfassenden Regierungsplänen. Anfang Juli wurden steuerliche Entlastungen bekannt: Der Grundfreibetrag soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Auch das Kindergeld soll auf 272 Euro erhöht werden.
Gleichzeitig plant die Regierung Verschärfungen. Die Reichensteuer soll ab 250.000 Euro Einkommen auf 45 Prozent steigen, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Im Arbeitsrecht sind ebenfalls Änderungen vorgesehen: Befristete Verträge sollen künftig bis zu 48 Monate möglich sein. Zudem steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung im Raum – stattdessen könnte eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag kommen.
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