Minijob-Reform, Millionen

Minijob-Reform: Sieben Millionen können ab Juli in Rente einzahlen

15.06.2026 - 17:02:35 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung widerrufen. Der Schritt kostet 3,6 Prozent vom Lohn, stärkt aber die Rentenansprüche.

Minijob-Reform: Rücknahme der Rentenbefreiung ab Juli möglich
Minijob-Reform - Hände halten einen Stift über einem Dokument mit Finanzzahlen, im Hintergrund ein Taschenrechner, der neue Minijob-Regeln und Rentenbeiträge symbolisiert. 15.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Der Bundesrat hatte die Rentenanpassung am 12. Juni gebilligt und damit den Weg für die Neuregelung freigemacht.

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Einmalige Chance für sieben Millionen Beschäftigte

Rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland profitieren von der neuen Regelung. Sie haben erstmals die Möglichkeit, ihre Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu widerrufen.

Wer wechseln will, reicht eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber ein. Der Wechsel zur Versicherungspflicht wird dann ab dem Folgemonat wirksam – eine rückwirkende Versicherung ist ausgeschlossen. Experten der Minijob-Zentrale betonen: Die Zahlung eigener Beiträge stärkt die Rentenansprüche und ermöglicht wichtige Zusatzansprüche.

Die Entscheidung ist bindend. Eine erneute Befreiung für dasselbe Beschäftigungsverhältnis ist nicht mehr möglich.

Was der Wechsel kostet

Für die betroffenen Beschäftigten bedeutet der Schritt einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich sind das maximal 21,70 Euro pro Monat.

Seit Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro – umgerechnet 7.236 Euro jährlich. Die Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt.

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Arbeitgeber zahlen drauf

Gewerbliche Arbeitgeber tragen derzeit Pauschalabgaben von bis zu 31,17 Prozent. Darin enthalten sind 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für die Krankenversicherung sowie Umlagen und Steuern.

Doch das könnte teurer werden. Die Bundesregierung diskutiert eine Reform der Abgabenstruktur mit einer Erhöhung auf über 39 Prozent. Geplant sind ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 17,5 Prozent und ein neuer Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent.

Gesundheitsministerin Nina Warken rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund drei Milliarden Euro. Wirtschaftsverbände wie der Handelsverband Deutschland warnen dagegen vor einer Gefährdung von Arbeitsplätzen.

Renten steigen ebenfalls zum Juli

Parallel zu den Minijob-Neuregelungen erhöhen sich die gesetzlichen Renten zum 1. Juli um 4,24 Prozent. Der Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Weitere Anpassungen im laufenden Jahr: Das Kindergeld steigt auf 259 Euro, der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 Euro. Ab 2027 sind zudem Änderungen beim Krankengeld für Teilrentner geplant – vorausgesetzt, deren Teilrente übersteigt zwei Drittel der Vollrente. Die Regelung soll jährlich rund 30 Millionen Euro einsparen.

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