Minijob-Reform, Rückwirkende

Minijob-Reform: Rückwirkende Renteneinzahlung ab Juli für 6,8 Millionen

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 13:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Seit Juli können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen. Parallel steigt der Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber.

Minijob-Reform 2026: Neue Regeln für Rentenversicherung und Steuern
Minijob-Reform - Eine Hand hält einen Taschenrechner, daneben liegen deutsche Münzen und Euroscheine. Im Hintergrund sind unscharfe Bürodokumente zu sehen. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Regelung für geringfügig Beschäftigte. Wer sich ursprünglich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung nun einmalig revidieren. Betroffen sind rund 6,8 Millionen Minijobber.

Der Eintritt in die Rentenversicherung kostet die Beschäftigten einen Eigenanteil. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro beträgt der Beitragssatz 3,6 Prozent. Das sind monatlich rund 21,70 Euro. Im Gegenzug erwerben die Betroffenen volle Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Koalition beschließt höhere Pauschalsteuer

Parallel dazu hat der Koalitionsausschuss Anfang Juli ein 34-Punkte-Paket verabschiedet. Kernpunkt: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen.

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Für Arbeitgeber bedeutet das eine deutliche Mehrbelastung. Branchenexperten rechnen bei maximalem Minijob-Verdienst mit rund 18 Euro Mehrkosten pro Stelle und Monat. Wirtschaftsverbände warnen: Die Gesamtabgabenlast könnte von aktuell rund 31 Prozent auf über 35 Prozent klettern. Grund sind zusätzliche Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, etwa zur Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags auf 16,9 Prozent.

Kommission fordert Ende des Sonderstatus

Noch weiter gehen die Vorschläge der Alterssicherungskommission. Die Experten raten, den Sonderstatus der Minijobs langfristig abzuschaffen. Das würde das Ende der sogenannten Opt-out-Regelung bedeuten. Minijobs wären dann grundsätzlich voll rentenversicherungspflichtig. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler geben.

Besonders hart träfe diese Reform den Lebensmittelhandel. Im März 2026 waren dort knapp eine Million Minijobber beschäftigt – die größte Gruppe innerhalb des Sektors. Bei vollem Sozialversicherungsschutz würde das Nettoeinkommen eines Minijobbers mit 603 Euro Brutto auf rund 475 Euro sinken.

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Die Bundesregierung hat eine Entscheidung über die vollständige Einbeziehung der Minijobs in die Rentenversicherung auf den Herbst vertagt. Bis Ende 2026 soll zudem eine umfassende Rentenreform kommen. Weitere steuerliche Änderungen, etwa höhere Freibeträge, sind erst für 2027 geplant.

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