Minijob-Reform, Rentenpflicht

Minijob-Reform: Rentenpflicht für 6,8 Millionen ab sofort

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission plant die Abschaffung der Befreiungsoption für Minijobber. Arbeitgeber warnen vor Milliardenbelastungen.

Minijob-Reform: Rentenpflicht für alle geringfügig Beschäftigten geplant
Ein Schreibtisch mit Taschenrechner, Euro-Münzen und einer Grafik zur Altersvorsorge auf einem Tablet. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission plant die faktische Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Künftig sollen alle geringfügig Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Schluss mit der Opt-out-Option

Bisher können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Rund 79,1 Prozent der 6,8 Millionen Betroffenen nutzen diese Möglichkeit – das belegen Daten aus dem ersten Quartal 2026. Die Kommission will das ändern.

Künftig sollen nur noch Schüler ausgenommen sein. Alle anderen Minijobber müssen Beiträge zahlen. Zudem steigt die pauschale Besteuerung für Arbeitgeber von 2 auf 5 Prozent. Auch ein Pflegeversicherungsbeitrag ist im Gespräch.

Bundeskanzler Merz stellte klar: Eine komplette Abschaffung der Minijobs sei nicht geplant. Seit dem 1. Juli 2026 können Beschäftigte ihre bestehende Befreiung einmalig aufheben – unwiderruflich und wirksam ab dem Folgemonat.

Was die Reform für Beschäftigte bedeutet

Ein Beispiel: Bei 603 Euro Monatsverdienst (geltende Minijob-Grenze seit Januar 2026) zahlen Beschäftigte im gewerblichen Bereich 21,71 Euro Eigenanteil (3,6 Prozent). Im privaten Bereich sind es 13,6 Prozent. Im Gegenzug steigt der jährliche Rentenanspruch um rund 5,68 Euro.

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Besonders hart trifft es personalintensive Branchen. Der Handel beschäftigt rund 1,04 Millionen Minijobber, das Gastgewerbe 872.900 und der Dienstleistungssektor 774.400. In Thüringen gibt es laut Sozialministerium rund 124.000 geringfügig Beschäftigte – davon 27.000 im Rentenalter.

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente könnte die Neuregelung zur Härte werden. Experten erklären: Pflichtbeiträge aus einem Minijob erhöhen die laufende EM-Rente in der Regel nicht. Sie verbessern aber die späteren Anwartschaften auf eine Altersrente.

Milliardenbelastung und Angst vor Schwarzarbeit

Die Arbeitgeber schlagen Alarm. BDA-Präsident Dulger warnte am 24. und 25. Juli vor einer Mehrbelastung von über 40 Milliarden Euro jährlich. Die Abschaffung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit sei der falsche Weg, da Minijobs keine regulären Stellen verdrängen würden.

Thüringens CDU-Fraktionschef Bühl sieht legale Beschäftigung in Gefahr. Er befürchtet eine Zunahme von Schwarzarbeit, wenn die Hürden zu hoch werden. Sozialministerin Schenk begrüßt die Initiative dagegen als Schritt gegen Altersarmut. Auch der DEHOGA fordert Korrekturen.

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Teil des großen Rentenpakets bis 2041

Die Minijob-Reform ist nur ein Baustein. Ab 2028 ist eine Kapitalrente geplant: 2 Prozent des Bruttolohns als Zusatzbeitrag, geteilt zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Die BDA rechnet mit einem Anstieg des Gesamtbeitragssatzes von 18,6 auf 22 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Weitere Vorschläge der Kommission:

  • Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67,5 Jahre bis 2041
  • Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren
  • Ende der Altersteilzeit im Blockmodell

Die Regierung will die Vorschläge weitgehend umsetzen. Die Gewerkschaften kündigen bereits Widerstand an. Der DGB plant für September einen Aktionstag gegen die drohenden Belastungen.

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