Minijob-Reform: Pflegebeiträge kosten Betriebe 4,8 Milliarden Euro
07.06.2026 - 07:30:32 | boerse-global.de
Die Anpassung folgt automatisch dem gestiegenen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
Jahresbrutto sind maximal 7.236 Euro steuerfrei möglich. Wer mehr verdient, rutscht in den Midijob-Bereich – der beginnt bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro.
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Die 15-Stunden-Woche als Grenze für den Arbeitslosigkeitsstatus bleibt bestehen. Der Freibetrag beim ALG I liegt weiter bei 165 Euro netto.
Pflegebeiträge: Neue Kosten für Betriebe
Ein Referentenentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken vom 4. Juni 2026 sorgt für Aufsehen. Arbeitgeber von Minijobbern sollen künftig erstmals Pflegebeiträge zahlen.
Die jährlichen Mehrkosten? Rund 4,8 Milliarden Euro. Hintergrund ist das wachsende Defizit der Pflegekassen. Für 2027 prognostiziert das Ministerium ein Loch von 7,6 Milliarden Euro, bis 2028 könnte es auf über 15 Milliarden steigen.
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Der Entwurf sieht außerdem die Streichung des Entlastungsbetrags von 131 Euro für Pflegegrad 1 vor. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll moderat steigen – für 2027 ist ein Gesamtbeitragssatz von etwa 4,3 Prozent zu erwarten. Die Reform soll bis Ende 2026 verabschiedet werden und 2027 in Kraft treten.
Rentenversicherung: Optionale Rückkehr ab Juli
Zum 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Änderung für Minijobber. Wer sich einst von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann das rückgängig machen.
Der Antrag geht bei der Minijob-Zentrale oder direkt beim Arbeitgeber. Wer wieder einzahlt, erwirbt volle Pflichtbeitragszeiten. Das sichert Ansprüche auf Reha, Erwerbsminderungsrente, Grundrente und betriebliche Altersvorsorge.
Der Arbeitgeberanteil bleibt stabil: 15 Prozent im Gewerbe, 5 Prozent in Privathaushalten.
Reform-Gipfel im Juli
Am 1. Juli 2026 treffen sich die Koalitionsspitzen. Auf der Agenda: ein Haushaltsloch von rund 20 Milliarden Euro, eine Einkommensteuerreform für 2027 und die Zusammenführung verschiedener Sozialleistungen.
Bereits seit Januar gelten höhere Freibeträge: Der Grundfreibetrag stieg auf 12.348 Euro, das Kindergeld auf 259 Euro monatlich. Auch die Pendlerpauschale wurde angehoben – 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die Maßnahmen sollen inflationsbedingte Anpassungen abfedern und kleine sowie mittlere Einkommen entlasten.
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