Minijob-Reform: Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 12:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte könnten bald regulär in die Rentenversicherung einzahlen müssen. Die Wirtschaft reagiert mit scharfer Kritik.
Höhere Abgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die Alterssicherungskommission übergab bereits am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen an die Bundespolitik. Kernpunkt: Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro bedeutet das für Arbeitgeber eine Verdopplung der Abgaben – von 12,06 auf 30,15 Euro.
Noch weitreichender ist der geplante Wegfall des „Opt-out“-Verfahrens. Bisher konnten sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Branchenexperten rechnen mit einer Mehrbelastung von über zehn Prozentpunkten. Ausnahmen plant die Kommission nur für Schüler. Die Regelungen für Studenten sind noch offen.
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Brandbrief gegen die Reformpläne
Die Reaktion der Wirtschaft ließ nicht lange auf sich warten. Am 10. Juli 2026 schickten Verbände aus Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und Landwirtschaft einen Brandbrief an Arbeitsministerin Bas und Gesundheitsministerin Warken. Ihre Warnung: irreparable Schäden für den Wirtschaftsstandort.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) schlägt besonders Alarm. Rund 1,1 Millionen der 2,2 Millionen Beschäftigten in der Gastronomie arbeiten auf Minijob-Basis. Eine Abschaffung der Privilegien würde zu massiven Personalengpässen führen. Auch Bauernpräsident Rukwied betont die Unverzichtbarkeit geringfügig Beschäftigter in der Landwirtschaft.
In der Gebäudereinigungsbranche fürchtet man einen Anstieg der Schwarzarbeit. Eine Soziologin schloss sich dieser Warnung an: Viele Tätigkeiten könnten in den informellen Sektor abwandern.
Da ab Januar 2026 eine neue Verdienstgrenze von 603 Euro gilt, müssen viele bestehende Vereinbarungen dringend überprüft werden. Sichern Sie sich die aktuelle Mustervorlage, um bei Ihren Minijob-Verträgen auf dem neuesten Stand zu bleiben. Kostenlose Mustervorlage sichern und auf dem neuesten Stand bleiben
Das große Ganze: Ein Paket für die Rente
Die Minijob-Reform ist nur ein Teil eines größeren Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Rentenfinanzen. Die Kommission empfiehlt außerdem:
- Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63
- Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (Verhältnis 2:1) – das würde bis 2041 einen Anstieg auf 67,5 Jahre bedeuten
- Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente mit 2 Prozent Beitragssatz
- Aktivierung eines Nachhaltigkeitsfaktors ab 2031
Die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren nach der Sommerpause einleiten. Der Koalitionsausschuss strebt eine Umsetzung des Gesamtpakets bis Ende 2026 an. Die endgültige Entscheidung über die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus wurde jedoch auf den Herbst vertagt. Arbeitsministerin Bas und weitere Regierungsvertreter signalisierten bereits Unterstützung für die Kernpunkte.
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