Minijob-Reform: Pauschalsteuer steigt auf 5 Prozent ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2026 den Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 verabschiedet. Ein zentraler Punkt des Vorhabens ist die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung, bei der die Minijob-Pauschalsteuer von derzeit zwei auf fünf Prozent angehoben wird.
Während das Gesamtpaket laut Regierungsangaben eine steuerliche Entlastung von mehreren Milliarden Euro jährlich vorsieht, führt die Reform im Bereich der Minijobs zu einer spürbaren Erhöhung der Lohnnebenkosten.
Deutliche Kostensteigerung für Arbeitgeber ab 2027
Die Reform sieht vor, dass zum 1. Januar 2027 neben der Anhebung der Pauschalsteuer auch die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung steigen. Diese sollen von aktuell 13 Prozent auf 17,5 Prozent angehoben werden. Zusätzlich ist die Einführung eines Pflegeversicherungsbeitrags in Höhe von 3,6 Prozent geplant. Experten gehen davon aus, dass die Gesamtkosten für Arbeitgeber durch diese Maßnahmen auf etwa 40 Prozent des Bruttolohns steigen könnten.
Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst und steigt auf 633 Euro monatlich. Damit soll sichergestellt werden, dass das Nettoeinkommen für die Beschäftigten trotz der Reform stabil bleibt.
Angesichts steigender Abgaben und neuer gesetzlicher Grenzwerte wird die rechtssichere Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitgeber immer komplexer. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen dabei, Minijob-Verträge schnell und rechtssicher an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Arbeitsvertrag für Minijobber in wenigen Minuten fertig – jetzt kostenlos sichern
Eine von der Alterssicherungskommission empfohlene vollständige Abschaffung des Minijob-Sonderstatus wurde vom Koalitionsausschuss abgelehnt. Die Kommission hatte vorgeschlagen, Minijobber voll sozialversicherungspflichtig zu machen, wobei lediglich für Schüler Ausnahmen gelten sollten.
Kritik aus Handel, Gastronomie und Landwirtschaft
Wirtschaftsverbände reagierten mit deutlicher Kritik auf die Beschlüsse. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnete die Pläne als faktische Abschaffung des bewährten Modells.
In Deutschland sind derzeit rund sieben Millionen Minijobber tätig, davon mehr als eine Million im Einzelhandel. Nach Einschätzung des HDE würden Minijobber in den Steuerklassen 1 oder 4 bei einer vollständigen Versicherungspflicht monatlich rund 130 Euro netto weniger erhalten.
Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisierte die Erhöhung der Pauschalsteuer. Im Gastgewerbe arbeitet aktuell jeder zweite Beschäftigte auf Minijobbasis.
Ähnliche Bedenken äußerten der Deutsche Bauernverband (DBV), der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Familienbetriebe Land und Forst. Die Verbände forderten einen Ausgleich für die steigenden Arbeitskosten und lehnten die Anhebung des Pauschalsteuersatzes um 150 Prozent ab.
Weitere Eckpunkte der Einkommensteuerreform
Neben den Regelungen zu den Minijobs umfasst das Reformpaket Anpassungen bei den Grundfreibeträgen und Sozialleistungen. Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2027 auf 12.564 Euro steigen und im Folgejahr 12.900 Euro erreichen. Das Kindergeld wird laut Kabinettsbeschluss auf 267 Euro im Jahr 2027 und 272 Euro im Jahr 2028 angehoben.
Wer sich mit der Beschäftigung von Minijobbern befasst, muss neben den neuen Verdienstgrenzen auch die korrekten Vertragsformulierungen im Blick behalten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ein aktueller Experten-Leitfaden bietet hierzu wichtige Unterstützung und praktische Vorlagen für die direkte Anwendung im Betrieb. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge herunterladen
Für Bezieher hoher Einkommen sieht der Entwurf eine Verschärfung vor: Ab einem Einkommen von 250.000 Euro greift weiterhin der Steuersatz von 45 Prozent, während ab 280.000 Euro eine neue Stufe von 47 Prozent eingeführt wird. Zudem verringert sich der sogenannte Handwerkerbonus auf 15 Prozent der Aufwendungen, gedeckelt auf maximal 900 Euro.
Bei den Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bleibt ein Grundlohn von bis zu 75 Euro pro Stunde steuerfrei. Allerdings knüpft die Reform die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung für diese Zuschläge künftig an das Vorliegen einer Tarifbindung. Dies wird von Branchenvertretern kritisch gesehen, da hiervon mehr als 20 Millionen Beschäftigte ohne Tarifvertrag betroffen sein könnten.
