Minijob-Reform: Pauschalsteuer für Arbeitgeber steigt auf 5%
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 05:41 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Modell bleibt erhalten, doch die Kosten für Arbeitgeber steigen deutlich.
In einer Sitzung des Koalitionsausschusses am 2. Juli 2026 einigten sich die Regierungsparteien auf einen Kompromiss. Die Pauschalsteuer für Arbeitgeber soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Eine endgültige Entscheidung über weitergehende Reformen vertagte die Koalition auf den Herbst.
Rentenkommission will System umkrempeln
Grundlage der Debatte ist ein Vorschlag der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Das Gremium empfiehlt, den Sonderstatus der Minijobs weitgehend aufzulösen. Ziel: Die Beschäftigten besser in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren.
Konkret sollen alle Minijobber künftig pflichtig in der Rentenversicherung sein. Die bisherige Möglichkeit, sich befreien zu lassen (Opt-out), würde entfallen. Ausnahmen plant die Kommission nur für Schüler. Zusätzlich sollen Minijobber einen Anspruch auf Krankengeld erhalten.
Merz und Söder stellen sich quer
Kanzler Merz machte in einem Fernsehinterview klar: Eine komplette Abschaffung der Minijobs sei nicht geplant. Damit stellte er sich gegen Forderungen aus der Rentenkommission.
Auch aus den Bundesländern kommt Widerstand. Bayerns Ministerpräsident Söder erklärte die Abschaffungspläne für beendet und plädierte für den Erhalt der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt.
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Neuregelung bereits in Kraft
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine erste Neuerung: Minijobber, die zuvor von der Rentenversicherungspflicht befreit waren, können einmalig zurückkehren. Die Politik will so die Beitragszahlerbasis in der Rentenversicherung verbreitern.
Millionen Beschäftigte betroffen
Im ersten Quartal 2026 arbeiteten rund 6,8 Millionen Menschen in Minijobs. Davon entfallen 6,55 Millionen auf den gewerblichen Bereich und 252.000 auf private Haushalte. Die Verdienstgrenze liegt aktuell bei 603 Euro monatlich.
Besonders viele Minijobber arbeiten im Handel (über eine Million) und im Gastgewerbe (rund 873.000). Die Verbände DEHOGA und BDA warnen vor bürokratischem Mehraufwand und einer Gefährdung von Arbeitsplätzen.
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IAB-Chef warnt vor Schwarzarbeit
Der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Fitzenberger, schlug einen Kompromiss vor: eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Monat. Ohne eine solche Grenze drohe kleinteilige Beschäftigung in die Schwarzarbeit abzuwandern.
Das Gesetzespaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden. Ein Inkrafttreten der wesentlichen Änderungen wird frühestens für Anfang 2027 erwartet. Für das kommende Jahr ist bereits eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 633 Euro vorgesehen – sofern keine grundlegende Systemänderung erfolgt.
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