Minijob-Reform, Rentenwahlrechte

Minijob-Reform: Neue Rentenwahlrechte für Millionen ab Juli

17.06.2026 - 22:45:28 | boerse-global.de

Ab Juli 2026 können Minijobber ihre Rentenversicherungsbefreiung widerrufen. Auch das eUB-Verfahren wird digitaler.

Minijob-Reformen Juli 2026: Neues Wahlrecht für Rentenversicherung
Minijob-Reform - Eine Hand hält einen Stift und zeigt auf ein deutsches Sozialversicherungsformular mit vielen Kästchen und Abschnitten. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zum 1. Juli treten neue Regeln für Minijobber und das Meldeverfahren in Kraft. Unternehmen müssen sich auf mehrere Anpassungen einstellen.

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Neues Wahlrecht für Minijobber bei der Rentenversicherung

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft geringfügig Beschäftigte. Ab Juli können sie eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen und wirkt ab dem Folgemonat.

Wichtig: Dieser Schritt ist endgültig. Ein erneuter Austritt ist nicht möglich.

Der Arbeitgeberbeitrag bleibt stabil bei 15 Prozent (gewerblich) beziehungsweise 5 Prozent (Privathaushalte). Entscheiden sich Minijobber für die Versicherungspflicht, zahlen sie selbst 3,6 Prozent (gewerblich) oder 13,6 Prozent (privat). Im Gegenzug erwerben sie volle Rentenansprüche, erhalten Reha-Leistungen und Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge.

Die Minijob-Grenze liegt seit Jahresbeginn bei 603 Euro.

Digitalisierung schreitet voran: eUB-Verfahren wird erweitert

Parallel dazu baut die Sozialversicherung das Verfahren zur elektronischen Unbedenklichkeitsbescheinigung (eUB) aus. Neue Rückmeldegründe sollen die Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen präzisieren.

Das Ziel: Verwaltungsprozesse beschleunigen.

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Auch bei Saisonarbeit bleiben spezielle Regeln bestehen. Solche Jobs dürfen maximal acht Monate dauern. Kurzfristige Beschäftigungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage beitragsfrei bleiben.

Arbeitssicherheit und Lohntransparenz: Neue Vorgaben seit Januar

Bereits seit Anfang 2026 gilt die aktualisierte DGUV Vorschrift 2. Der Schwellenwert für die vereinfachte Regelbetreuung stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Digitale Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist nun unter Auflagen erlaubt – sie darf ein Drittel der Gesamtstunden nicht überschreiten und setzt eine vorherige Betriebsbegehung voraus.

Der Kreis der qualifizierten Fachkräfte wuchs: Personen mit psychologischem oder ergonomischem Hintergrund sind jetzt eingeschlossen.

Auf EU-Ebene gilt seit dem 7. Juni die Lohntransparenz-Richtlinie. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Entgeltspannen in Stellenausschreibungen zu nennen. Die nationale Umsetzung in Deutschland wird erst 2027 erwartet.

Ausblick: Beitragssätze steigen ab 2027

Das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz zeichnet weitere finanzielle Anpassungen vor. Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Minijobs soll von 13 auf 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag steigen.

Für 2027 sind zudem eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro und die Einführung eines Teilkrankengeldes geplant. 2028 könnte ein neuer Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für die Familienversicherung von Ehepartnern kommen.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die gesetzliche Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren.

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