Minijob-Reform, Millionen

Minijob-Reform: Millionen Beschäftigte sollen obligatorisch in Rente einzahlen

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 16:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante Reform „Vorschlag 26“ sieht die Abschaffung der Rentenversicherungsbefreiung für Minijobber vor. Wirtschaftsverbände kritisieren die Pläne scharf.

Minijob-Reform 2026: Millionen Beschäftigte vor neuen Regeln
Euro-Münzen auf einem Finanzdokument mit Rentengrafik als Symbol für die Minijob-Rentenreform. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der als „Vorschlag 26“ bekannte Entwurf sieht die weitgehende Abschaffung des Sonderstatus für geringfügige Beschäftigungen vor. Millionen Minijobber wären betroffen.

Ende der Befreiungsmöglichkeit

Die Kommission empfiehlt, die bisherige Option zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu streichen. Aktuell zahlen Minijobber im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, im privaten Bereich 13,6 Prozent. Von rund 6,8 Millionen Minijobbern sind laut Daten des ersten Quartals 2026 lediglich 20,9 Prozent rentenversicherungspflichtig.

Künftig sollen alle Minijobs – derzeit mit einer Einkommensgrenze von 603 Euro – obligatorisch beitragspflichtig werden. Einzige Ausnahme: Schüler. Zusätzlich wird eine Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent diskutiert. Ziel der Reform: die Alterssicherung stärken und den Sonderstatus abbauen, der oft den Übergang in sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung erschwert.

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Dienstleistungssektor besonders betroffen

Die Reform träfe vor allem den Dienstleistungssektor hart. Deutschlandweit waren im ersten Quartal 2026 über eine Million Menschen im Handel als Minijobber tätig, rund 873.000 im Gastgewerbe und etwa 774.000 im Dienstleistungsbereich.

Ein Blick auf Baden-Württemberg zeigt die Dimension: Zur Jahresmitte 2025 gab es dort rund 1,24 Millionen Minijobber. Davon waren 634.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt – der Frauenanteil lag bei 60 Prozent. Weitere 604.000 Menschen übten den Minijob als Nebenbeschäftigung aus. Branchenschwerpunkte: Handel (191.000), Gastgewerbe (172.000) und Gesundheits- und Sozialsektor (119.000). Selbst im ländlichen Schwalm-Eder-Kreis sind über 15.000 Menschen betroffen, rund 8.500 nutzen den Minijob als einzige Erwerbsquelle.

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Scharfe Kritik aus der Wirtschaft

Arbeitgeber- und Branchenverbände reagierten alarmiert. BDA-Präsident Dulger lehnte die Empfehlungen ab. Der Dehoga-Verband warnte vor schwerwiegenden Folgen für das Gastgewerbe. Präsident Zöllick kritisierte besonders, dass Ausnahmen nur für Schüler vorgesehen seien. Branchenvertreter befürchten Betriebsschließungen, vor allem in ländlichen Regionen.

Auch der Handel meldete sich zu Wort. Vertreter betonten, Minijobber seien für die Abdeckung von Stoßzeiten unverzichtbar. Sie forderten ein geeignetes Ersatzinstrument, falls das aktuelle Modell fällt. Unternehmen wie Edeka Hessenring wiesen darauf hin, dass viele Mitarbeiter aus persönlichen Gründen nicht in Vollzeit wechseln könnten. Zudem dienten Minijobs oft als Einstieg in den Arbeitsmarkt: Rund zwei Drittel der Auszubildenden in betroffenen Betrieben kamen ursprünglich aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Ein Wegfall des Sonderstatus könnte also auch die Nachwuchsgewinnung gefährden.

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