Minijob-Reform, Kommission

Minijob-Reform: Kommission will 4,5 Milliarden Euro für Rente

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Eine Expertenkommission empfiehlt die Abschaffung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Wirtschaftsverbände protestieren massiv gegen die geplanten Änderungen.

Minijob-Reform: Kommission will Steuerfreiheit abschaffen
Schreibtisch mit Taschenrechner und Finanzdokumenten als Symbol für die Diskussion um Minijob-Reformen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Eine Expertenkommission will den steuer- und sozialversicherungsfreien Status von Minijobs kippen. Die Reaktion der Wirtschaft: massiver Widerstand.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission schlägt vor, Minijobber künftig ohne Befreiungsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ziel: die Sozialkassen stärken und die Altersvorsorge der Beschäftigten verbessern. Schätzungen zufolge könnten so zusätzliche 4,5 Milliarden Euro für die Sozialversicherungen zusammenkommen.

Nur jeder Fünfte ist rentenversichert

Bisher ist nur ein Bruchteil der geringfügig Beschäftigten rentenversicherungspflichtig. Im ersten Quartal 2026 lag der Anteil bei rund 20,9 Prozent der bundesweit 6,8 Millionen Minijobber. Aktuell können sich Beschäftigte von ihrem Eigenanteil befreien lassen – im gewerblichen Bereich 3,6 Prozent, im privaten 13,6 Prozent.

Die Reform hätte spürbare Folgen fürs Portemonnaie. Bei einem Verdienst an der Grenze von 603 Euro monatlich müssten Minijobber mit Abzügen rechnen. Das Nettoeinkommen könnte auf etwa 470 Euro sinken – ein Verlust von rund 130 Euro pro Monat.

Wirtschaft warnt vor Kollaps

Vertreter der Wirtschaft befürchten, dass dieser Nettoverlust zu höheren Lohnforderungen führt. Ein Arbeitgebervertreter aus Thüringen warnte, die Attraktivität der Beschäftigungsform würde massiv leiden. Die IHK Südthüringen sieht die Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen in Gefahr.

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Ob es Ausnahmen für Schüler, Studenten oder Rentner geben wird, blieb zunächst offen. Für Schüler ist eine Fortführung des Sonderstatus im Gespräch.

Diese Branchen wären am härtesten getroffen

Besonders stark betroffen wären Dienstleistungssektor, Handel und Gastgewerbe. Laut Daten aus dem ersten Quartal 2026 sind allein im Handel über eine Million Menschen geringfügig beschäftigt, gefolgt vom Gastgewerbe mit rund 873.000 und dem Dienstleistungssektor mit etwa 774.000 Stellen.

Die regionalen Zahlen zeigen das Ausmaß:
- Baden-Württemberg: Mitte 2025 rund 1,24 Millionen Minijobber, 60 Prozent davon Frauen
- Hessen: Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg fast 10.000 Betroffene, im Schwalm-Eder-Kreis über 15.000
- Thüringen: Über 100.000 Minijobber

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Verbände laufen Sturm

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekam am heutigen Mittwoch politische Rückendeckung für seine Forderung, das Modell beizubehalten. Der Verband betont die Flexibilität für Unternehmen und Arbeitnehmer.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sind alarmiert. Viele Betriebe im Gastgewerbe könnten ohne Minijobber nicht überleben. Die Gefahr: Betriebsschließungen und Abbau von Serviceleistungen. In ländlichen Regionen wie Nordhessen warnen lokale Verbände vor einer „Katastrophe für den Einzelhandel und die Gastronomie“.

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