Minijob-Reform, Kommission

Minijob-Reform: Kommission schafft Rentenbeitrags-Befreiung ab

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 14:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung der Opt-out-Möglichkeit bei Minijobs, um die Rentenbeiträge zu stärken.

Rentenkommission plant Ende der Minijob-Befreiung
Ein Tablet mit Rentenberechnungen und ein Taschenrechner auf einem Schreibtisch als Symbol für die Rentenreform. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission hat am 25. Juli 2026 eine weitreichende Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigung vorgeschlagen. Im Zentrum der als „Empfehlung 26“ bezeichneten Richtlinie steht die Abschaffung der bisherigen Möglichkeit für Minijobber, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Damit soll der Sonderstatus dieser Beschäftigungsform weitgehend entfallen und eine reguläre Einbeziehung in das Rentensystem erfolgen.

Vorschläge zur Neuausrichtung der sozialen Sicherung

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die sogenannte Opt-out-Möglichkeit bei den Rentenbeiträgen künftig nicht mehr zur Verfügung steht. Damit müssten Arbeitnehmer in Minijobs zwingend eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten, was den bisherigen Status der Sozialversicherungsfreiheit in diesem Bereich beenden würde. Ausnahmen von dieser Neuregelung sieht das Gremium laut Berichten vom 23. Juli 2026 lediglich für Schüler vor.

Zusätzlich zu den Änderungen bei den Minijobs umfasst das Paket der Rentenkommission weitere Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Systems. Dazu gehört die Empfehlung, die abschlagsfreie Rente mit 63 abzuschaffen. Parallel dazu wird eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67,5 Jahre bis zum Jahr 2041 vorgeschlagen.

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Kontroversen um Kosten und Arbeitsmarktfolgen

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fielen ablehnend aus. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte am 25. Juli 2026 vor erheblichen finanziellen Belastungen. Er bezifferte die drohenden Kosten durch die Rentenreform auf zweistellige Milliardenbeträge. Dulger kritisierte zudem das Vorhaben, die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Minijobs zu streichen. Er argumentierte, dass diese Beschäftigungsform keine regulären Stellen verdränge, sondern vielmehr als wirksames Instrument gegen Schwarzarbeit diene. Auch das Tempo der geplanten Anhebung des Rentenalters bezeichnete er als unzureichend.

Zuspruch erhielt der Vorschlag hingegen aus der Landespolitik. Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) begrüßte am 24. Juli 2026 die geplante Einbeziehung der Minijobber in die Rentenversicherung. Sie verwies darauf, dass Minijobs in der Realität häufig keine kurzfristigen Übergangsphasen seien. Ohne Rentenbeiträge drohe den Betroffenen – insbesondere Frauen – im Alter Armut. Die geplante Ausnahme für Schüler bewertete sie als sinnvoll.

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Politische Einordnung und Bedenken

Innerhalb der Opposition und der Landesfraktionen löste der Vorstoß Diskussionen über die Auswirkungen auf die legale Beschäftigung aus. Der CDU-Fraktionschef Andreas Bühl warnte am 24. Juli 2026 davor, dass eine Verschärfung der Regeln die legale Beschäftigung gefährden könne. Es bestehe die Gefahr, dass Tätigkeiten verstärkt in den Bereich der Schwarzarbeit abwanderten, wenn der Sonderstatus der Minijobs entfalle.

Bundeskanzler Merz trat den Spekulationen über ein vollständiges Aus der geringfügigen Beschäftigung am 23. Juli 2026 entgegen. Er stellte klar, dass eine komplette Abschaffung der Minijobs nicht Teil der Planungen sei. Die Diskussion konzentriert sich somit primär auf die Ausgestaltung der Versicherungspflicht und den Wegfall von Privilegien in der Sozialversicherung, um die Alterssicherung der Beschäftigten zu stärken.

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