Minijob-Reform: Kommission fordert Überführung in Sozialversicherung
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Frauen stellen weiterhin die Mehrheit der Minijobber in Deutschland. Jetzt will die Politik das System grundlegend umbauen – mit weitreichenden Folgen.
Frauen dominieren bei geringfügiger Beschäftigung
Die Zahlen aus Baden-Württemberg zeigen ein klares Bild: Von 1,24 Millionen Minijobs im Land sind rund 56 Prozent von Frauen besetzt. Bei ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegt der Frauenanteil sogar bei fast 60 Prozent. Besonders stark vertreten sind Minijobs im Handel mit rund 191.200 Stellen und im Gastgewerbe mit etwa 172.100 Beschäftigungsverhältnissen – fast jeder dritte Minijob des Bundeslandes entfällt auf diese Branchen.
Kommission empfiehlt radikalen Umbau
Die Alterssicherungskommission (ASK) hat Ende Juni weitreichende Reformvorschläge vorgelegt. Von den insgesamt 33 Empfehlungen sticht eine besonders hervor: Minijobs sollen in die volle Sozialversicherungspflicht überführt werden. Nur für Schüler soll der Sonderstatus erhalten bleiben. Die Umsetzung ist für Anfang 2027 geplant.
In der Wirtschaft wächst die Sorge. Vor allem Gastronomiebetriebe in Tourismusregionen wie der Schlei fürchten um ihre flexiblen Aushilfskräfte. Zwar betonen Regierungskreise, dass eine kurzfristige Abschaffung nicht geplant sei. Doch ein Entwurf des Finanzministeriums sieht bereits konkrete Verschärfungen vor: Die Pauschalsteuer für Minijobs könnte von zwei auf fünf Prozent steigen.
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Warum die Reform dringend nötig ist
Die Debatte hat einen ernsten Hintergrund: das hohe Armutsrisiko von Frauen im Alter. Die Zahlen für 2025 sind alarmierend. Bundesweit beziehen 52 Prozent der Frauen mit mehr als 45 Versicherungsjahren eine Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze von 1.446 Euro monatlich. Minijobs verschärfen das Problem – sie tragen kaum zur Altersvorsorge bei. Ein Monatslohn von 603 Euro bringt gerade einmal 5,68 Euro zusätzliche Rente pro Jahr.
Immerhin gibt es eine Neuerung: Seit dem 1. Juli können sich Minijobber einmalig von der Befreiung der Rentenversicherungspflicht lösen. Bisher war nur eine dauerhafte Befreiung möglich, bei der lediglich ein geringer Eigenanteil fällig wurde.
Da zum Januar 2026 eine neue Minijob-Grenze von 603 Euro in Kraft tritt, sollten bestehende Vereinbarungen frühzeitig überprüft werden. Dieser Gratis-Ratgeber unterstützt Personaler und Selbstständige dabei, auf dem neuesten Stand zu bleiben und Verträge rechtzeitig zu aktualisieren. Kostenlose Mustervorlage jetzt herunterladen
Kontrolleure fehlen – Milliarden-Schaden durch Mindestlohn-Umgehung
Doch nicht nur die Zukunft der Minijobs sorgt für Diskussionen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beziffert den Schaden durch illegale Mindestlohn-Umgehung zwischen 2015 und 2024 auf rund 64 Milliarden Euro. Allein 22 Milliarden entfallen auf nicht gezahlte Sozialbeiträge.
Die Behörden können das Problem kaum eindämmen: Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind aktuell rund 2.500 Stellen unbesetzt. Experten warnen, dass die Kombination aus Minijobs und mangelnder Kontrolle die Altersarmut weiter anheizen könnte – betroffenen Arbeitnehmern fehlen im Schnitt zwischen 1,70 und 2,40 Euro pro Arbeitsstunde.
