Minijob-Reform: Kommission empfiehlt Versicherungspflicht für 6,8 Millionen
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Alterssicherungskommission hat am 24. Juli 2026 empfohlen, Minijobs künftig grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen. Der bisherige Sonderstatus, der eine Befreiung von der Versicherungspflicht durch eine Opt-out-Regelung ermöglicht, soll nach dem Willen der Experten abgeschafft werden. Eine Ausnahme sieht die Kommission lediglich für Schüler vor. Ziel des Vorstoßes ist eine stärkere Absicherung von geringfügig Beschäftigten im Alter.
Politische Reaktionen und soziale Zielsetzung
Der Vorschlag stieß in der Politik auf ein geteiltes Echo. Thüringens Sozialministerin Schenk (SPD) begrüßte die Empfehlung am 24. Juli 2026 als im Grundsatz richtig. Sie verwies darauf, dass die Maßnahme dazu beitragen könne, Altersarmut effektiv zu bekämpfen, wovon insbesondere Frauen profitieren würden. Ein Großteil der Minijobber sorgt derzeit nicht für das Alter vor: Von den bundesweit 6.8 Millionen geringfügig Beschäftigten im ersten Quartal 2026 zahlten 79,1 Prozent keine Rentenbeiträge.
Widerspruch kam hingegen aus der CDU. Der Thüringer Fraktionschef Bühl warnte am selben Tag vor den negativen Folgen einer solchen Reform. Er befürchtet einen Rückgang der legalen Beschäftigungsverhältnisse und einen gleichzeitigen Anstieg der Schwarzarbeit. Bundeskanzler Merz stellte unterdessen klar, dass trotz der Empfehlungen keine komplette Abschaffung der Minijobs geplant sei. Bereits seit dem 1. Juli 2026 besteht für Minijobber, die bisher von der Rentenversicherung befreit waren, die Möglichkeit einer einmaligen Rückkehr in die GRV.
Kritik aus Wirtschaft und Verbänden
Branchenvertreter lehnen die Pläne der Kommission sowie weitere geplante Kostensteigerungen deutlich ab. Die IHK Südthüringen verwies am 24. Juli 2026 auf die zu erwartenden höheren Personalkosten für die Betriebe. Ähnlich äußerte sich der Dehoga Schleswig-Holstein, der die Beibehaltung des bisherigen Sonderstatus forderte und betonte, dass das System der Minijobs in seiner jetzigen Form funktioniere.
Konkrete Auswirkungen werden bereits in einzelnen Betrieben kalkuliert. Der Ferienpark Weissenhäuser Strand in Schleswig-Holstein gab an, bei einer Umsetzung nicht alle 80 Minijobber halten zu können, da die Kosten um rund 20 Prozent steigen würden. Auch im ehrenamtlichen Bereich werden Folgen befürchtet: Der RSV Landkirchen sieht die Gefahr, dass Vereine ihre Angebote reduzieren oder Beiträge erhöhen müssen.
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Zusätzliche Belastungen zeichnen sich zudem durch einen Reformpakt ab. Eine gemeinsame Erklärung von DEHOGA NRW, dem Handelsverband NRW-Rheinland und HANDWERK.NRW vom 23. Juli 2026 warnt vor einer massiven Verteuerung. Neben der Rentenversicherungspflicht stehe eine Anhebung der Pauschalbesteuerung von 2 auf 5 Prozent im Raum. Arbeitgeber zahlten bereits heute über 30 Prozent Abgaben auf die Bruttolöhne der Minijobber.
Finanzielle Auswirkungen und regionale Daten
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die direkten Folgen für Arbeitnehmer: Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro würde der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung 21,71 Euro betragen. Dies würde zu einer Steigerung des Rentenanspruchs von 5,68 Euro pro Jahr führen. Der Eigenanteil liegt für gewerbliche Minijobber derzeit bei 3,6 Prozent, während er in Privathaushalten 13,6 Prozent beträgt.
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Für die Arbeitgeber sind zudem weitere Beitragssteigerungen absehbar. Der GKV-Pauschalbeitrag soll ab Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent steigen. Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht zudem vor, dass Arbeitgeber künftig Beiträge zur Pflegeversicherung für Minijobber leisten müssen.
Regional ist die Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung erheblich. In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,5 Millionen Minijobber, davon etwa 200.000 im Gastgewerbe. In Schleswig-Holstein liegt die Zahl bei circa 230.000. Thüringen verzeichnete Ende 2025 insgesamt 124.000 Minijobber, von denen sich 27.000 bereits im Rentenalter befanden.
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