Minijob-Reform, Befreiung

Minijob-Reform: Befreiung von Rente ab Juli widerrufbar

05.06.2026 - 18:12:13 | boerse-global.de

Geringfügig Beschäftigte können ab Juli 2026 ihre Befreiung von der Rentenversicherung einmalig aufheben und so vollwertige Ansprüche erwerben.

Minijob: Rentenbefreiung ab Juli 2026 einmalig widerrufbar
Minijob-Reform - Hände halten einen Stift über ein Finanzdokument, mit einem Kalender im Hintergrund, der den Monat Juli zeigt. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli 2026 dürfen geringfügig Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Das teilten die Deutsche Rentenversicherung und die Minijob-Zentrale mit.

Betroffene können durch eigene Beitragszahlungen vollwertige Rentenansprüche erwerben. Die Entscheidung ist bindend – eine Rücknahme später nicht möglich.

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So funktioniert der Wechsel

Die Aufhebung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Gewerbliche Minijobber reichen die Erklärung beim Arbeitgeber ein. Die Formulare stellt die Minijob-Zentrale bereit.

Für Beschäftigte in Privathaushalten geht es einfacher: Hier genügt ein sogenannter Änderungsscheck, der online übermittelt wird.

Die Kosten für Arbeitnehmer variieren je nach Beschäftigungsart:

  • Gewerblicher Bereich: Arbeitgeber zahlen pauschal 15 Prozent. Der Eigenanteil der Beschäftigten liegt bei 3,6 Prozent.
  • Privathaushalte: Arbeitgeber zahlen 5 Prozent. Hier beträgt der Eigenanteil 13,6 Prozent.

Die Neuregelung wird ab dem Monat nach der Antragstellung wirksam.

Mehr als nur höhere Rente

Die Deutsche Rentenversicherung weist auf weitere Vorteile hin. Die Beschäftigungszeiten werden voll auf die Wartezeiten für verschiedene Rentenarten angerechnet. Das betrifft besonders Erwerbsminderungsrenten und Rehabilitationsleistungen.

Zudem eröffnet die Aufhebung den Zugang zu staatlich geförderten Vorsorgemodellen. Dazu gehören der Grundrentenzuschlag, die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge.

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Pflegereform bringt neue Kosten

Parallel zu den Renten-Änderungen zeichnen sich weitere Belastungen ab. Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht vor, dass Arbeitgeber ab 2027 Beiträge zur Pflegeversicherung für Minijobber zahlen – in Höhe von 3,6 Prozent.

Die Reformpläne umfassen außerdem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Auch die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner soll ab 2028 schrittweise eingeschränkt werden. Strengere Kriterien bei der Einstufung in Pflegegrade sind ebenfalls Teil des Entwurfs.

Debatte um flexiblere Rentenmodelle

Wirtschaftsvertreter bringen derweil grundlegendere Vorschläge ins Spiel. Die IHK Halle-Dessau fordert ein flexibleres Rentenmodell. Das „Hallesche Wahlrentenmodell“ soll das starre Renteneintrittsalter durch eine individuell wählbare Altersgrenze ersetzen.

Die Idee: Anreize für längere Erwerbstätigkeit schaffen. Wer früher in Rente will, müsste höhere Beiträge zahlen oder Abschläge akzeptieren. Ziel ist die langfristige Stabilität der Rentenversicherung trotz demografischem Wandel.

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