Minijob-Reform, Arbeitgeberbeiträge

Minijob-Reform: Arbeitgeberbeiträge steigen auf 17,5 Prozent

13.06.2026 - 22:20:29 | boerse-global.de

Handel und Gastgewerbe kritisieren geplante Anhebung der Sozialabgaben auf Minijobs als existenzbedrohend.

Minijob-Reform: Verbände warnen vor massiven Mehrkosten
Minijob-Reform - Nahaufnahme von Euro-Münzen und -Banknoten unter einem Vergrößerungsglas, mit verschwommenem Hintergrund eines Geschäfts oder Restaurants. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Führende Verbände des Einzelhandels und des Gastgewerbes schlagen Alarm – sie fürchten massive Mehrbelastungen durch höhere Abgaben auf Minijobs.

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Kritik an steigenden Lohnnebenkosten

Ein zentraler Streitpunkt: die geplante Anhebung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Alexander von Preen, Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), warnte Mitte Juni vor einer Erhöhung von derzeit 13 Prozent auf 17,5 Prozent.

Nach Berechnungen des Verbandes kämen auf die Unternehmen jährlich rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich zu. Von Preen fordert den Erhalt der aktuellen Regelungen, um die Flexibilität im Einzelhandel nicht zu gefährden.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht die Beschäftigungsform bedroht. Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke kritisierte am Freitag, dass die Belastung für Minijobber im Bereich Gesundheit und Pflege sogar auf bis zu 21 Prozent steigen könnte. In einer Branche mit hohem Personaleinsatz gefährde das Arbeitsplätze.

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Neben Minijobs sind auch Midijobs im Einkommensbereich zwischen 603 und 2000 Euro von den Neuregelungen betroffen.

Umfangreiches Sparpaket geplant

Die Reform soll die Kassen bis 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro entlasten. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das Vorhaben am Donnerstag im Bundestag als notwendig für die langfristige Stabilität des Systems. Ohne Gegenmaßnahmen drohe das Finanzloch bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro anzuwachsen.

Zu den weiteren geplanten Maßnahmen gehören:

  • Einschränkung oder Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner
  • Anhebung der gesetzlichen Zuzahlungen auf 7,50 bis 15 Euro
  • Streichung von Kassenleistungen bei Homöopathie, Cannabis, Hautkrebs-Screening und Kieferorthopädie
  • Einführung einer Zuckersteuer
  • Deckelung der Pflegebudgets in Kliniken

Warken signalisierte zwar Gesprächsbereitschaft für Detailänderungen, betonte aber: Das Gesetz verlange allen Beteiligten Opfer ab – ohne Unzumutbares zu fordern.

Politischer Widerstand formiert sich

Die Opposition übte scharfe Kritik. Die Grünen sprachen von einem „Kahlschlag in der Versorgung“, die Linke warnte vor Personalabbau. Auch die AfD bezeichnete die Pläne als unsozial und unwirksam. Unterstützung erhielt die Reform hingegen vom GKV-Spitzenverband und von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger.

Ein weiterer Konfliktpunkt: die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Eine Untersuchung des IGES-Instituts beziffert deren Volumen auf rund 64 Milliarden Euro. Kritiker und der Bundesrat fordern, dass der Bund die Beiträge für Bürgergeld-Bezieher vollständig übernimmt. Bisher zahlt der Staat nur eine Pauschale – laut Marktbeobachtern entsteht so ein jährlich Minus von rund 9 Milliarden Euro.

Zeitplan steht auf der Kippe

Die Koalition will das Gesetz noch vor der Sommerpause Mitte Juli verabschieden. Der 26. Juni gilt als möglicher Beschlusstermin. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) rechnet jedoch mit erheblichem Widerstand der Länderkammer. Er warnt vor Klinikinsolvenzen und erwartet eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nach der nächsten Bundesratssitzung am 10. Juli.

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