Minijob-Reform ab Juli: Sieben Millionen erhalten Rentenschutz-Option
30.05.2026 - 20:15:05 | boerse-global.deMit dem Auslaufen der Riester-Rente, neuen flexiblen Modellen und verschärften Regeln für Minijobber kommen weitreichende Veränderungen auf die Bürger zu.
FDP fordert Ende der starren Altersgrenze
Auf dem Bundesparteitag in Berlin brachte die FDP am heutigen Samstag einen weitreichenden Vorschlag auf den Weg: Die feste Rentenaltersgrenze soll fallen. Statt eines fixen Datums soll das Rentenalter künftig nur noch als mathematischer Referenzpunkt dienen. Ab 2028 wäre die Altersgrenze dann regelmäßig an die steigende Lebenserwartung gekoppelt.
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Die Liberalen setzen zudem auf einen Systemwechsel hin zu einer kapitalgedeckten Rente mit individuellen Aktienkonten. Parallel dazu wurde Wolfgang Kubicki als Kandidat für den Parteivorsitz präsentiert – ein Signal für den Kurs der wirtschaftsliberalen Kräfte in der Partei.
Das Ende der Riester-Rente naht
Zum 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente Geschichte sein. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot – ein Modell, das auf Aktien- und Fondsanlagen setzt. Der Staat lockt mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich, wenn der Sparer 1.800 Euro einzahlt. Für jedes Kind gibt es bis zu 300 Euro obendrauf.
Ein entscheidender Unterschied zum alten Modell: Es gibt keine Beitragsgarantie mehr. Dafür bleiben Kursgewinne steuerfrei. Junge Leute unter 25 Jahren erhalten einen Startbonus von 200 Euro, Geringverdiener können mit 175 Euro rechnen.
Bereits 2026 startet eine neue „Frühstart"-Rente für Kinder ab sechs Jahren – mit monatlichen Beiträgen von zehn Euro. Wer heute noch einen Riester-Vertrag besitzt, sollte sich beraten lassen: Die Verträge können beitragsfrei gestellt oder ab 2027 in die neuen Produkte übertragen werden. Experten warnen jedoch vor einer vollständigen Kündigung – dann müssten alle erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden.
Millionen Minijobber vor wichtiger Entscheidung
Ab dem 1. Juli 2026 erhalten rund sieben Millionen Minijobber eine einmalige Chance: Sie können ihre bisherige Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen. Wer im gewerblichen Bereich 3,6 Prozent oder in Privathaushalten 13,6 Prozent des eigenen Beitrags übernimmt, sichert sich damit Schutz bei Erwerbsminderung und erfüllt wichtige Wartezeiten.
Der monatliche Rentenzuwachs ist mit rund einem Euro pro Arbeitsjahr zwar bescheiden. Doch die Nebeneffekte der Versicherungspflicht wiegen schwerer – etwa der Schutz vor Altersarmut bei Erwerbsunfähigkeit.
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Gleichzeitig gelten seit Jahresbeginn 2026 strengere Regeln für die Schwerbehindertenrente. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nun erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – vorausgesetzt, er hat 35 Versicherungsjahre. Ein früherer Renteneintritt mit 62 ist zwar möglich, kostet aber dauerhaft 10,8 Prozent der Bezüge.
Steuerfallen und Milliardenlöcher
Der Bundesrechnungshof hat schwere Versäumnisse bei der Deutschen Rentenversicherung aufgedeckt. In jedem dritten Fall werden Selbstständige, die der Versicherungspflicht unterliegen – etwa Lehrer, Pflegekräfte oder Hebammen – nicht rechtzeitig gemeldet. Das kostet den Staat schätzungsweise 5.000 Euro pro nicht erfasster Person und Jahr. Die Ampelkoalition plant nun eine Versicherungspflicht für alle Neugründungen, um diese Lücke zu schließen.
Auch für Ruheständler wird die Steuerfalle immer komplexer. Seit März 2025 enthalten Steuerbescheide nicht mehr automatisch einen Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung. Betroffene müssen nun innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, um eine mögliche Doppelbesteuerung abzuwenden. 2026 liegt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei 84 Prozent – für Neurentner im Jahr 2058 sind dann 100 Prozent fällig.
Pflegekosten: Wem gehört das eigene Haus?
Die steigenden Kosten in der Pflegeversicherung heizen eine neue Deatte an. Spitzenpolitiker von CDU und FDP schlugen Ende Mai vor, dass privates Vermögen und Immobilien stärker zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden sollten – bevor der Steuerzahler einspringt.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die monatlichen Kosten für einen Pflegeheimplatz stiegen von 1.940 Euro im Jahr 2020 auf heute 3.245 Euro. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung warnt vor einem Defizit von bis zu 22 Milliarden Euro in der Pflegekasse.
Bislang schützt das Gesetz ein „angemessenes" Eigenheim, wenn der Ehepartner bei ambulanter Pflege dort wohnen bleibt. Doch unter bestimmten Bedingungen können Behörden auf das Vermögen zugreifen, um die Pflege zu Hause zu finanzieren. Kinder haften derzeit nur dann für die Pflegekosten ihrer Eltern, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.
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