Minijob-Reform ab Juli: Rentenversicherung jetzt rückwirkbar
05.06.2026 - 12:33:52 | boerse-global.de
Ab dem 1. Juli 2026 können geringfügig Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Wer den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreicht, erwirbt ab dem Folgemonat vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Das sichert Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten und den Grundrentenzuschlag.
Im gewerblichen Bereich zahlen Arbeitgeber 15 Prozent, der Eigenanteil der Beschäftigten liegt bei 3,6 Prozent. In Privathaushalten sind es 5 Prozent vom Chef und 13,6 Prozent vom Arbeitnehmer. Einmal getroffen, gilt die Entscheidung für die gesamte Dauer des Jobs – ein Zurück gibt es nicht.
Pflegeversicherung vor milliardenschwerer Reform
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Das Gesundheitsministerium unter Nina Warken plant eine umfassende Pflegereform. Grund ist ein prognostiziertes Defizit von 7,5 bis 7,6 Milliarden Euro für 2027. Der Entwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Einnahmen zu stabilisieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro pro Monat steigen. Arbeitgeber von Minijobbern zahlen künftig 3,6 Prozent Pflegebeitrag. Auf der Ausgabenseite plant die Regierung, die Leistungszuschläge in Pflegeheimen langsamer ansteigen zu lassen. Die Erhöhungsstufen greifen dann alle 18 statt wie bisher 12 Monate. Die höchste Zuschussstufe von 75 Prozent erreichen Bewohner erst nach viereinhalb Jahren.
Steuerfreie Zuverdienste für Rentner – aber nicht für alle
Mit der sogenannten Aktivrente hat die Regierung einen Anreiz zur Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze geschaffen. Laut Bundesfinanzministerium können Rentner in einem nichtselbstständigen Job bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Die Regelung gilt allerdings nicht für Selbstständige oder Minijobber.
Für 2027 bereitet die schwarz-rote Koalition eine Reform der Einkommensteuer vor. Ziel: Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Die Union schlägt vor, den Spitzensteuersatz erst ab 85.000 Euro greifen zu lassen. Andere fordern 100.000 Euro. Die Kosten werden auf 20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Offen ist, ob die Finanzierung durch Subventionskürzungen oder höhere Steuern auf sehr hohe Vermögen kommt.
Nebentätigkeiten: Was arbeitsrechtlich gilt
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Jede bezahlte Nebentätigkeit ist anzeigepflichtig – unabhängig von steuerlichen Freibeträgen. Arbeitgeber können sie untersagen, wenn sie gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, die Leistungsfähigkeit im Hauptjob gefährdet oder Vertraulichkeitsrisiken bestehen.
Auch bei Kryptowährungen bleibt die steuerliche Dokumentation wichtig. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom März 2025 bestätigt: Die einjährige Haltefrist gilt weiter, die Freigrenze für Gewinne liegt bei 1.000 Euro. Ab 2026 greifen zudem verschärfte EU-Meldepflichten für Dienstleister.
Das Finanzgericht Düsseldorf konkretisierte im Frühjahr 2026 die Einordnung von Prämien aus Ausrüsterverträgen für Profisportler. Diese sind als sonstige Einkünfte zu werten – nicht als gewerbliche Einnahmen. Die Gewerbesteuerpflicht entfällt damit.
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