Minijob-Reform, Rentenversicherung

Minijob-Reform ab Juli: Rentenversicherung jetzt rückwirkbar möglich

04.06.2026 - 20:26:30 | boerse-global.de

2025 erreicht die Zahl der Nebenerwerbsgründungen in Deutschland mit 483.000 einen Höchststand. Auch Minijob-Regeln und AGG-Reform bringen Neuerungen.

Nebenerwerbsgründungen 2025: Neuer Rekord mit 483.000 Startups
Minijob-Reform - A person works on a laptop at a desk, surrounded by financial documents and a calculator, in a bright home office setting. 04.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Rund 483.000 Menschen starteten neben ihrem Hauptjob in die Selbstständigkeit – ein Anstieg um mehr als 100.000 im Vergleich zum Vorjahr. Was bedeutet das für Gründer und Arbeitnehmer?

Rekordjagd bei den Nebenerwerbsgründungen

Das deutsche Gründungsfieber hält an. Insgesamt wurden 2025 rund 640.500 neue Gewerbe angemeldet – ein Plus von 7,7 Prozent. Besonders bemerkenswert: Satte 70 Prozent dieser Neuanmeldungen entfielen auf den Nebenerwerb. Die Zahl der reinen Nebenerwerbsgründungen schnellte von 382.000 im Jahr 2024 auf rund 483.000 im Jahr 2025.

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Die Kommunen reagieren auf diesen trend mit gezielten Informationsangeboten. In Leipzig findet am 16. Juni 2026 ein Seminar zu den rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten von Nebenerwerbs-Selbstständigen statt. In Freising läuft unter dem Titel „Leinen los!“ am 13. Juni eine Veranstaltung zur Betriebsnachfolge – ein brisantes Thema, denn allein in Bayern standen zwischen 2022 und 2026 knapp 36.500 Unternehmen vor einem Generationswechsel.

Auch der Direktvertrieb zeigt sich stabil. Laut einer aktuellen Marktstudie des BDD erzielte die Branche 2025 einen Umsatz von 21,24 Milliarden Euro – ein Plus von 1,7 Prozent. Für 2026 wird ein Wachstum von 3,7 Prozent erwartet. Von den über 900.000 aktiven Vertriebspartnern verdient etwa die Hälfte bis zu 535 Euro im Monat, ein Drittel sogar mehr als 1.248 Euro.

Neue Rentenregeln für Minijobber ab Juli

Zum 1. Juli 2026 tritt eine wichtige Änderung für Minijobber in Kraft. Sie erhalten dann einmalig die Möglichkeit, ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu widerrufen.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro. Wer sich für die Rentenversicherung entscheidet, zahlt im gewerblichen Bereich 3,6 Prozent des Verdienstes, in Privathaushalten 13,6 Prozent. Die Arbeitgeber beteiligen sich mit 15 Prozent (gewerblich) beziehungsweise fünf Prozent (privat). Die Vorteile: Pflichtbeitragszeiten zur Rente, Anspruch auf Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrente und den Grundrentenzuschlag.

Das Sozialgericht Landshut hat zudem klargestellt: Freiwillige Beiträge von Selbstständigen zählen nicht zu den erforderlichen 33 Versicherungsjahren für die Grundrente.

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Neue Fristen beim Diskriminierungsschutz

Der Bundestag hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reformiert – die Änderungen gelten seit dem 6. Mai 2026. Die Frist für Diskriminierungsklagen wurde von zwei auf vier Monate verlängert. Zudem gilt das Verbot der Geschlechterdiskriminierung jetzt für alle Geschäfte, und der Schutz vor sexueller Belästigung wurde auf den gesamten Arbeitsweg ausgeweitet.

Steuerliche Klarstellungen und neue Pflichten

Die Finanzgerichte und der Gesetzgeber sorgen für mehr Klarheit in mehreren Bereichen:

  • Einkunftsarten: Das Finanzgericht Düsseldorf entschied am 31. März 2026, dass leistungsbezogene Boni aus Ausrüsterverträgen für Profisportler zu den „sonstigen Einkünften“ zählen – und damit gewerbesteuerfrei bleiben.
  • Nachzahlungsrisiko: Der Bundesfinanzhof bestätigte: Versäumt ein Steuerpflichtiger die Abgabe einer Pflichtsteuererklärung, können Finanzämter bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuern fordern – selbst wenn Lohnsteuerbescheinigungen automatisch übermittelt wurden.
  • Kryptowährungen: Ab 2026 gilt die EU-Richtlinie DAC8. Krypto-Dienstleister müssen Transaktionsdaten an die Steuerbehörden melden. Gewinne aus Krypto-Anlagen bleiben nach einjähriger Haltefrist steuerfrei, kurzfristige Gewinne über 1.000 Euro sind dagegen zu versteuern.
  • Steuerfreibetrag: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.

EU-Initiative und Reformvorschläge

Die EU-Kommission treibt die Initiative „EU Inc.“ voran. Dieses neue Rechtsformmodell soll es Gründern ermöglichen, ein Unternehmen innerhalb von 48 Stunden vollständig digital zu registrieren – eine Antwort auf die oft beklagten langen Wartezeiten bei Steuernummern und Handelsregistereinträgen.

Die OECD empfiehlt Deutschland, Bürokratie abzubauen und Berufszugänge zu erleichtern. Sie prognostiziert für 2026 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 Prozent, für 2027 von 1,1 Prozent. Die Bundesregierung diskutiert zudem eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Geplant sind Entlastungen für Gering- und Mittelverdiener, eine Anhebung der Spitzensteuersatz-Grenze und möglicherweise eine Anpassung der Reichensteuer für Einkommen über 210.000 Euro.

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