Minijob-Reform ab Juli: Rentenversicherung jetzt optional für Millionen
07.06.2026 - 01:48:24 | boerse-global.de
Der Mindestlohn stieg auf 13,90 Euro, die Minijob-Grenze liegt nun bei 603 Euro monatlich. Doch es gibt noch mehr Änderungen.
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Urlaubskürzung: Arbeitgeber dürfen nicht eigenmächtig handeln
Ein aktueller Fall der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt: Urlaub ist Verhandlungssache. Der Arbeitgeber hatte nach einer fristwidrigen Kündigung eigenmächtig Minusstunden verrechnet und dafür Urlaubstage abgezogen. Die Arbeiterkammer erwirkte eine Nachzahlung von 1.963 Euro für die betroffene Lieferdienst-Mitarbeiterin.
AK-Präsident Stangl stellte klar: Minusstunden bei geringer Auftragslage sind unzulässig. Und der Arbeitgeber darf Urlaub nicht einfach abbuchen.
Passend zur Fußball-WM, die am 11. Juni startet: Es gibt keinen automatischen Anspruch auf Urlaub für Spiele. Während der Arbeitszeit ist das Verfolgen von Spielen untersagt, wenn die Arbeit darunter leidet. Kurze Blicke auf den Liveticker sind aber meist okay.
Sabbaticals: Weniger Urlaubsanspruch durch neue Rechtsprechung
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17) macht Sabbaticals für Arbeitgeber attraktiver. Das Gericht folgte der Linie des Europäischen Gerichtshofs: Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist an die tatsächliche Arbeitsleistung gebunden.
Wer im unbezahlten Sonderurlaub ist, sammelt keine Urlaubsansprüche. Das gilt besonders für Jahre mit durchgehendem Sonderurlaub – keine Arbeitspflicht, keine Urlaubsansprüche.
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Neue RV-Option für Minijobber
Ab 1. Juli 2026 können Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Der Antrag geht bei der Minijob-Zentrale oder direkt beim Arbeitgeber. Wer die Pflichtbeiträge zahlt, erwirbt Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und den Grundrentenzuschlag.
Der Arbeitgeberanteil liegt bei 15 Prozent im gewerblichen Bereich, bei 5 Prozent im Privathaushalt. Die Entscheidung ist für die Dauer des Minijobs bindend.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld I bleibt der Freibetrag von 165 Euro netto bestehen. Höhere Verdienste führen aber häufiger zur Anrechnung auf Transferleistungen. Die Grenze von 15 Wochenstunden für den Status der Arbeitslosigkeit bleibt unverändert.
Urlaubsgeld: Große Unterschiede in der Privatwirtschaft
Nur 44 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld. Das zeigt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Der entscheidende Faktor: die Tarifbindung. In tarifgebundenen Betrieben liegt die Quote bei 72 Prozent, ohne Tarifvertrag sinkt sie auf 34 Prozent.
In der Metall- und Elektroindustrie sind 69 Prozent eines Monatsentgelts bei 30 Urlaubstagen üblich. Siemens zahlt 50 Prozent pro Urlaubstag, dm gibt rund 1.770 Euro für Vollzeitbeschäftigte. SAP verzichtet auf klassisches Urlaubsgeld und setzt stattdessen auf Boni zwischen 15 und 25 Prozent des Gehalts.
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