Minijob-Grenze: Verdienst steigt ab Januar 2027 von 603 auf 633 Euro
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung treibt die geplante Reform der gesetzlichen Rentenversicherung voran und hat den parlamentarischen Fahrplan abgesteckt. Wie Unionsfraktionschef Merz auf der Wirtschaftskonferenz Berlin Global Dialogue darlegte, soll das Gesetzespaket noch im Jahr 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Für das erste Quartal 2027 sei die Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag vorgesehen, ehe sich die Länderkammer im Bundesrat mit dem Vorhaben befassen soll. Als zentralen Pfeiler nannte Merz ein kapitalgedecktes Element innerhalb der ersten Säule der Altersvorsorge, über das es innerhalb der Koalition keine Streitigkeiten geben solle.
Wechsel an der Ressortspitze und Zeitplan der Koalition
Die Festlegung auf den Zeitplan folgt auf personelle Umbrüche an der Spitze des federführenden Ministeriums. Bärbel Bas hatte am 12. Oktober 2026 ihren sofortigen Rücktritt als SPD-Chefin und Bundesarbeitsministerin erklärt und dies mit einem Todesfall in der Familie sowie öffentlichen Anfeindungen begründet.
Im Anschluss versicherte SPD-Politiker Lars Klingbeil am selben Tag in der ARD-Sendung „Brennpunkt“, dass das Gesetzesvorhaben nach den Landtagswahlen in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wie vorgesehen noch 2026 kommen werde.
Der seit elf Tagen amtierende Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer steht nun vor der Aufgabe, den entsprechenden Gesetzentwurf bis zum Jahresende vorzulegen. Während bezüglich der Kapitalrente für die jüngere Generation Einigkeit mit Merz bestehe, zeichnen sich bei zentralen Einzelfragen erhebliche Differenzen ab.
Die Kontroversen betreffen vor allem die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, Regelungen zur Altersteilzeit, die Zukunft der Minijobs sowie eine mögliche Einbeziehung von Mandatsträgern in die gesetzliche Rentenversicherung.
Wer sich mit der Beschäftigung von Minijobbern befasst, sollte die rechtlichen Fallstricke kennen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Diese kostenlose Mustervorlage bietet Arbeitgebern eine sofort einsatzbereite und rechtssichere Grundlage für den nächsten Arbeitsvertrag. Rechtssicheren Minijob-Mustervertrag jetzt kostenlos herunterladen
Konflikte um Frührente, Minijobs und Finanzierung
Beim Koalitionspartner mehren sich die Forderungen nach Korrekturen. Philipp Türmer verlangte einen Neustart des schwarz-roten Bündnisses bei der Rentenpolitik und kritisierte, dass Vorhaben häufig lediglich auf Kürzungen hinausliefen. Er sprach sich dafür aus, Kapitalerträge heranzuziehen sowie Beamte, Selbstständige und Politiker in das System einzubinden, lehnte einen Bruch der Koalition zum aktuellen Zeitpunkt jedoch ab.
Zusätzliche Debatten entzünden sich an den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die im Juni 2026 insgesamt 33 Vorschläge vorgelegt hatte. CSU-Chef Markus Söder erklärte am 24. Oktober 2026 auf dem CSU-Parteitag in München in einem Fernsehinterview, eine Abschaffung der Minijobs stehe nicht im Kommissionsbericht.
Das Papier empfiehlt in Ziffer 26 allerdings ausdrücklich, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig ohne Befreiungsmöglichkeit versicherungspflichtig zu machen und Sonderregelungen mit Ausnahme für Schülerinnen und Schüler aufzuheben.
Laut Bundesagentur für Arbeit übten im Juli 2026 rund 7,61 Millionen Beschäftigte einen Minijob aus, darunter 4,09 Millionen ausschließlich. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von monatlich 603 Euro, die zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro steigt, liegt der Renteneigenanteil derzeit bei 3,6 Prozent.
Die geplante Anhebung der Verdienstgrenzen stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen bei der Vertragsgestaltung. Mit diesem kostenlosen Experten-Report bleiben Personaler und Selbstständige auf dem neuesten Stand und sichern ihre Verträge rechtzeitig ab. Kostenlose Mustervorlage für Minijobs sichern
Widerstand regt sich zudem gegen Einschnitte bei langjährig Versicherten. Gewerkschaftschef Frank Werneke verlangte vom neuen Arbeitsminister einen Verzicht auf die Erhöhung des Renteneintrittsalters und den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die jährlich von über 250.000 Menschen gewählt werde.
Kritik äußerte er an Überlegungen aus den Reihen der Union, Pflege- und Erziehungszeiten bei vorzeitigen Eintritten geringer anzurechnen. Zahlen der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage belegen geschlechtsspezifische Unterschiede bei diesem Rentenzugang: Bei den Neuzugängen des Jahres 2025 erhielten 28,2 Prozent der Frauen nach 45 Versicherungsjahren weniger als 1.200 Euro gesetzliche Rente, während dies bei Männern auf 6,9 Prozent zutraf.
Mahnungen zur Haushaltsdisziplin und gesellschaftliche Haltung
Den Reformdruck unterstreichen Warnungen des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss. Derzeit binden die Bundeszahlungen an die Rentenversicherung rechnerisch 29 Prozent der Steuereinnahmen. Nach aktueller Rechtslage steige dieser Anteil bis 2040 auf 36,7 Prozent und könnte mit den geplanten Maßnahmen auf fast 46 Prozent anwachsen.
Eine Erhebung der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer vom 20. bis 22. Oktober 2026 verdeutlicht die Haltung der Bevölkerung: 74 Prozent der 1.225 befragten Wahlberechtigten lehnen ein Aus für die abschlagsfreie Frührente ab.
Gleichzeitig erachten 83 Prozent eine grundlegende Reform zur Stabilisierung der Finanzen für wichtig oder sehr wichtig, während 71 Prozent die Rentenpolitik als zu unausgewogen zulasten der jüngeren Generation bewerten.
