Mindestlohn und Steuerfalle: Wer Vollzeit arbeitet, soll steuerfrei bleiben
24.05.2026 - 13:22:10 | boerse-global.de
Denn mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum Jahresbeginn 2026 geraten immer mehr Beschäftigte in die progressive Einkommensteuer – während der Grundfreibetrag nicht Schritt hält. Politiker und Wirtschaftsforscher fordern deshalb eine grundlegende Reform.
Die wachsende Schere zwischen Lohn und Freibetrag
Ein Vollzeitbeschäftigter mit 40 Wochenstunden verdient ab Januar 2026 rund 2.410 Euro brutto im Monat – das sind knapp 28.920 Euro im Jahr. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt dagegen bei lediglich 12.348 Euro für Alleinstehende. Die Folge: Mehr als die Hälfte des Einkommens ist steuerpflichtig, selbst nach Abzug von Sozialabgaben und Werbungskosten.
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Das ifo-Institut hatte bereits im Dezember 2025 auf diesen Missstand hingewiesen. Die Forscher warnten, dass der Staat einen „Löwenanteil“ der Lohnerhöhungen über Steuern und Abgaben wieder abschöpfe. Ihre klare Empfehlung: Wer mehr Netto vom Brutto für Geringverdiener will, muss den Einkommensteuertarif anpassen – nicht nur den Mindestlohn erhöhen.
Politische Vorstöße aus unterschiedlichen Lagern
Die Forderung nach Steuerfreiheit für Mindestlohnempfänger eint ungewöhnliche politische Partner. Sahra Wagenknecht (BSW) fordert seit Jahren, dass die ersten 2.000 Euro Monatseinkommen steuerfrei bleiben müssen. Ihr Argument: Millionen Geringverdiener und Rentner würden durch nominelle Lohn- und Rentenerhöhungen in die Steuerpflicht gezogen, obwohl die Inflation die Kaufkraft längst aufgefressen habe.
Aus der Union kommt Unterstützung von anderer Seite. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, betont regelmäßig: „Leistung muss sich lohnen.“ Er plädiert für eine umfassende Reform des Steuer- und Sozialsystems. Die Union will vor allem den Spitzensteuersatz erst ab rund 80.000 Euro greifen lassen – bisher liegt die Schwelle bei etwa 68.000 Euro. Zusätzlich schwebt der CDU ein Modell vor, das Überstunden steuerfrei stellt und Arbeiten über das Rentenalter hinaus belohnt.
Die „Aktivrente“ als Blaupause?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte „Aktivrente“: Wer trotz Erreichens der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Befürworter der Mindestlohn-Befreiung sehen darin einen Präzedenzfall. „Wenn der Staat für Rentner steuerfreie Einkommenszonen schaffen kann, dann muss das auch für Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor möglich sein“, argumentieren sie.
Das Lohnabstandsgebot und die „Kalte Progression“
Ein zentrales Argument für die Steuerbefreiung ist das sogenannte Lohnabstandsgebot. Es besagt, dass zwischen dem Einkommen aus Vollzeitarbeit und dem Bürgergeld ein spürbarer finanzieller Unterschied bestehen muss. Genau das sei aber gefährdet, warnte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereits im September 2025.
Das Problem: Steigen Bruttolöhne, fallen gleichzeitig staatliche Transferleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag weg. Gleichzeitig steigt die Steuerlast. In bestimmten Einkommenskorridoren – vor allem bei Familien mit Kindern – bleibt vom Mehrverdienst kaum etwas übrig. Dieses Phänomen, im Steuerrecht als „Mittelstandsbauch“ bekannt, trifft Geringverdiener besonders hart.
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Hinzu kommt die „Kalte Progression“: Zwar hatte die Bundesregierung Ende 2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet, das die Tarife für 2025 und 2026 anpasste. Doch Kritiker bemängeln, diese Anpassungen seien reaktiv – sie gleichen lediglich die Inflation nachträglich aus, statt den Steuerdruck aktiv zu senken. Während der Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro (2026) stieg, legte der Mindestlohn im selben Zeitraum um über acht Prozent zu. Die Steuerquote der Geringverdiener wächst also weiter.
Verfassungsrechtliche Hürden und Milliardenkosten
Eine pauschale Steuerbefreiung für Mindestlohnempfänger wäre rechtlich heikel. Steuerexperten weisen darauf hin, dass das deutsche Steuerrecht auf dem Prinzip der horizontalen und vertikalen Steuergerechtigkeit beruht. Eine Ausnahme allein für Mindestlohnbezieher – unabhängig vom Gesamteinkommen des Haushalts – könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Auch die fiskalischen Kosten wären enorm. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat modelliert, dass eine Steuerbefreiung der ersten 2.000 Euro Monatseinkommen für alle Arbeitnehmer – nicht nur Mindestlohnempfänger – zu Steuerausfällen im zweistelligen Milliardenbereich führen würde.
Ausblick: Die Debatte wird bleiben
Die Mindestlohnkommission hat bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde für 2027 angekündigt. Ohne eine strukturelle Reform des Steuertarifs oder eine deutliche Anhebung des Grundfreibetrags wird sich der Druck auf die Nettolöhne der Geringverdiener weiter verschärfen.
Der 15. Existenzminimumbericht aus dem Jahr 2024 dient derzeit als rechtliche Grundlage für die Anpassungen. Doch der politische Druck, über das gesetzlich Notwendige hinauszugehen, wächst. Die Frage, ob Vollzeitarbeit sich für Millionen Menschen in Deutschland tatsächlich lohnt, wird die kommende Legislaturperiode maßgeblich prägen.
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