Mindestlohn, Schweizer

Mindestlohn: Schweizer Bundesgericht erlaubt 23,90 Franken in Zürich

10.06.2026 - 13:33:04 | boerse-global.de

Schweizer Höchstgericht erlaubt Städten eigene Lohnuntergrenzen. Gewerkschaften feiern Erfolg, Wirtschaftsverbände zeigen sich enttäuscht.

Bundesgericht bestätigt kommunale Mindestlöhne in Zürich und Winterthur
Mindestlohn - Nahaufnahme einer Schweizer Franken-Münze vor dem unscharfen Hintergrund einer geschäftigen Schweizer Stadt. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Schweizer Bundesgericht hat die Einführung von kommunalen Mindestlöhnen in Zürich und Winterthur für rechtmäßig erklärt. Die Richter in Lausanne hoben damit eine Entscheidung des Zürcher Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024 auf. Sie stützten sich auf die Gemeindeautonomie und das Subsidiaritätsprinzip.

23,90 Franken pro Stunde in Zürich

In der Stadt Zürich gilt künftig ein Mindestlohn von 23,90 Franken pro Stunde. In Winterthur sind es 23,00 Franken. Die Gemeinden seien im Rahmen ihrer Autonomie befugt, gegen Erwerbsarmut vorzugehen, so das Gericht. Städte könnten die lokalen Lebenshaltungskosten besser beurteilen als der Kanton.

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Die Stimmbevölkerung beider Städte hatte den Plänen bereits 2023 deutlich zugestimmt. In Zürich befürworteten fast 70 Prozent das Vorhaben, in Winterthur rund 65 Prozent. Die konkrete Inkraftsetzung müssen nun die Stadträte umsetzen. Details zu Kontrollmechanismen werden derzeit noch verhandelt.

Signalwirkung für andere Städte

Die Gewerkschaft Unia sieht in dem Urteil eine Signalwirkung für Bern, Biel oder Schaffhausen. Rund 30.000 Personen würden von höheren Löhnen profitieren, schätzt die Unia. Die SP beziffert die Zahl der Begünstigten auf etwa 20.000.

Besonders betroffen sind Branchen mit vielen Geringverdienern: das Reinigungsgewerbe, die Gastronomie, der Detailhandel, Bäckereien und das Coiffeurgewerbe. Serge Gnos von der Unia bezeichnete den Entscheid als historisch und fordert eine zügige Umsetzung. Oliver Heimgartner von der SP wertete das Urteil als großen Erfolg gegen Armut trotz Erwerbstätigkeit.

Wirtschaftsverbände zeigen sich enttäuscht

Wirtschaftsvertreter reagierten enttäuscht auf die Entscheidung aus Lausanne. Nicole Barandun vom Gewerbeverband und Christian Zehnder vom Arbeitgeberverband kritisierten das Urteil. Dennoch kündigten die Verbände an, konstruktiv an der Umsetzung mitwirken zu wollen. Sie fordern, dass der Fokus auf Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) liegen müsse.

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Politischer Konflikt auf Bundesebene

Parallel zur gerichtlichen Klärung bahnt sich ein politischer Konflikt an. Der Nationalrat beschloss am 5. Juni eine Vorlage, wonach allgemeinverbindliche GAV künftig Vorrang vor kommunalen Mindestlöhnen haben sollen. Das könnte die städtischen Regelungen in bestimmten Bereichen wieder aushebeln.

Bundesrat Guy Parmelin äußerte sich kritisch zu dem Gesetzesvorhaben. Es verstoße möglicherweise gegen Verfassungsgrundsätze, greife in kantonale Zuständigkeiten ein und erschwere Kontrollen. Der Gewerkschaftsbund und die SP haben bereits das Referendum angekündigt.

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