Mindestlohn-Betrug: DGB fordert drakonische Strafen gegen Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Stefan Körzell, hat am 11. August 2026 eine deutliche Verschärfung der Sanktionen gegen Arbeitgeber gefordert, die den gesetzlichen Mindestlohn durch illegale Methoden unterlaufen. Körzell sprach sich für drakonische Strafen aus, um dem Phänomen des sogenannten Lohnraubs wirksam zu begegnen. Die Forderung erfolgt vor dem Hintergrund neuer Berechnungen, die ein massives Ausmaß an hinterzogenen Entgelten und Sozialbeiträgen offenlegen.
Milliardenschäden durch systematische Lohnunterschreitung
Nach Angaben des DGB vom 10. August 2026 hat der Betrug beim Mindestlohn seit dessen Einführung im Jahr 2015 bis zum Jahr 2024 einen Gesamtschaden von 64 Mrd. Euro verursacht. Die Analyse der Gewerkschaft schlüsselt diese Summe detailliert auf: Den betroffenen Arbeitnehmern seien in diesem Zeitraum insgesamt 35 Mrd. Euro an rechtmäßig zustehendem Lohn vorenthalten worden.
Darüber hinaus belasten die Umgehungspraktiken die öffentlichen Kassen massiv. Den Sozialversicherungen seien laut den Berechnungen 22 Mrd. Euro an Beiträgen entgangen, während der Fiskus Steuerausfälle in Höhe von 7 Mrd. Euro zu verzeichnen habe. Körzell betonte, dass dieser Lohnraub konsequent bekämpft und Mindestlohnbetrug als schwere Verfehlung geahndet werden müsse.
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Millionen Beschäftigte jährlich von Betrug betroffen
Die Dimension des Problems verdeutlicht sich auch in der Anzahl der betroffenen Personen. Nach Einschätzung des Gewerkschaftsbundes sind pro Jahr rund 2 Mio. Beschäftigte in Deutschland von der rechtswidrigen Unterschreitung des Mindestlohns betroffen. Im Durchschnitt fehle den Betroffenen ein Betrag zwischen 1,70 Euro und 2,40 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde.
Trotz der hohen Fallzahlen und der immensen Schadenssummen bewegen sich die behördlichen Sanktionen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Für das Jahr 2024 weist die Statistik des DGB insgesamt 6.200 eingeleitete Ermittlungsverfahren aus. Die in diesem Zeitraum verhängten Bußgelder beliefen sich auf eine Gesamtsumme von 25,4 Mio. Euro. Angesichts der Milliardenverluste für Arbeitnehmer und Sozialkassen fordert die Gewerkschaftsführung daher eine deutlich entschlossenere Verfolgung und härtere Bestrafungen.
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Reaktionen aus Politik und Wirtschaft
Die Bundesregierung bezog am 10. August 2026 ebenfalls Stellung zu der Problematik. Regierungsvertreter erklärten, dass die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns keinesfalls als Kavaliersdelikt eingestuft werden dürfe. Es bestehe Einigkeit darüber, dass die Einhaltung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für die Stabilität des Sozialgefüges und den fairen Wettbewerb essenziell sei.
Kritik an den Erhebungen des Gewerkschaftsbundes kam hingegen von der Arbeitgeberseite. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) meldete am 10. August 2026 Zweifel an der Berechnungsgrundlage des DGB an. Die Arbeitgebervertreter stellten die statistische Herleitung der Schadenssumme von 64 Mrd. Euro infrage.
Stefan Körzell bekräftigte dennoch die Notwendigkeit eines harten Durchgreifens. Nur durch eine konsequente Bekämpfung des Mindestlohnbetrugs könne sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Schutzrechte der Beschäftigten nicht leerlaufen und der wirtschaftliche Schaden für die Allgemeinheit begrenzt werde.
