Mietwagen-Preise, Köln

Mietwagen-Preise: Köln setzt 20%-Untergrenze ab sofort um

03.06.2026 - 00:39:16 | boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die umstrittene Rückkehrpflicht für Mietwagenfahrer. Parallel fordern Branchenvertreter verbindliche Mindestpreise gegen Preisdumping.

Mietwagen-Preise: Köln setzt 20%-Untergrenze ab sofort um - Bild: über boerse-global.de
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Der 1. Zivilsenat entscheidet, ob die aktuellen Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar sind.

Kern des Rechtsstreits

Der Fall (Az. I ZR 123/25) geht auf eine Auseinandersetzung zwischen einer Kölner Taxi-Genossenschaft und einem Uber-X-Fahrer zurück. Der Fahrer hatte nach Beendigung einer Fahrt zwölf Minuten lang geparkt – zwischen 10:10 und 10:22 Uhr – und dabei eine Testbuchung angenommen. Nach geltendem Recht müssen Mietwagenfahrer nach jeder abgeschlossenen Fahrt grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sie während der Fahrt oder am Zielort einen neuen Auftrag erhalten.

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Die Vorinstanzen gaben der Taxi-Genossenschaft recht. Nun prüft der BGH mehrere Optionen: Eine mögliche Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder das Bundesverfassungsgericht steht im Raum. Die Richter müssen klären, ob die Rückkehrpflicht die Berufsfreiheit der Fahrdienstleister unverhältnismäßig einschränkt.

Freenow fordert Mindestpreise

Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen drängen Branchenvertreter auf strukturelle Reformen. Alexander Mönch, Deutschland-Chef von Freenow, fordert verbindliche Mindestpreise für Mietwagen-Dienste wie Uber und Bolt. Der Verkehrsmarkt leide vor allem in Berlin unter ruinösem Preisdumping und massiv verzerrtem Wettbewerb, so Mönch.

Seine Forderung hat bereits in einigen Städten Gehör gefunden. In Köln gilt seit dem 1. Juni 2026 eine Preisuntergrenze: Mietwagen dürfen maximal 20 Prozent günstiger sein als die reguläre Taxifahrpreise. München zieht zum 1. Juli 2026 nach.

Doch nicht alle in der Branche sind begeistert. Christoph Hahn, Deutschland-Manager bei Bolt, lehnt die Mindestpreis-Pläne ab. Er bezeichnet sie als „politisch künstliche Verteuerung der Mobilität für die Verbraucher".

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Weiter Streit um Grenzkontrollen

Die Debatte um Verkehrsregulierung fällt in eine Zeit verschärfter Auseinandersetzungen um deutsche Mobilitäts- und Grenzpolitik. Die EU-Kommission hat kürzlich kritisiert, dass Deutschland die immer wieder verlängerten Grenzkontrollen nicht ausreichend begründet. Es fehle die Erklärung, warum an allen Grenzabschnitten dieselben Gefahren angeführt würden und warum eine sechsmonatige Dauer nötig sei.

Die Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen wurden im September 2024 eingeführt und zuletzt bis Mitte September 2026 verlängert. Die Kritik kommt, obwohl die Asylanträge in Deutschland im Mai 2026 den niedrigsten Stand seit 2020 erreichten. Die EU empfiehlt Deutschland, statt stationärer Grenzkontrollen auf alternative Maßnahmen wie gezielte Polizeikontrollen zu setzen.

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