Mietpreisbremse: Private Vermieter fordern 338 Euro Aufschlag monatlich
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 08:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Private Vermieter fordern bei Neuvermietungen fast ebenso häufig unzulässig hohe Beträge wie gewerbliche Anbieter. Dies geht aus einer Auswertung des Mieterportals Conny hervor, über die osthessenreport.de unter Berufung auf das Handelsblatt am 22. September 2026 berichtete. Die Analyse basiert auf einem Datensatz von 9.350 Fällen, in denen ein Verstoß gegen die gesetzliche Mietpreisbremse festgestellt wurde.
Demnach entfallen knapp 80 Prozent der erfassten Fälle auf gewerbliche oder sonstige Vermieter. Auf private Vermieter entfallen gut 19 Prozent der Fälle, während nicht gewinnorientierte Anbieter rund ein Prozent ausmachen. Trotz des geringeren Anteils am gesamten Fallaufkommen zeigt sich bei der Höhe der Aufschläge kaum ein Unterschied zwischen privaten Eigentümern und großen Immobilienunternehmen.
Aufschläge von mehreren Tausend Euro im Jahr
Der durchschnittliche Aufschlag über die rechtlich zulässige Grenze hinweg beläuft sich bei privaten Vermietern auf rund 338 Euro im Monat. Gewerbliche Akteure verlangen im Schnitt einen Aufschlag von rund 348 Euro pro Monat.
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Auf das gesamte Jahr hochgerechnet summiert sich die unzulässige Mehrbelastung bei privaten Anbietern auf durchschnittlich 4.061 Euro. Bei gewerblichen Vermietern, zu denen unter anderem Deutsche Wohnen, Vonovia und Heimstaden zählen, liegt dieser Wert bei 4.178 Euro pro Jahr.
Besonders drastische Abweichungen treten bei Einzeleigentümern sogar häufiger auf: Bei 26,9 Prozent der privaten Vermieter lag die vereinbarte Vertragsmiete mindestens doppelt so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete.
Rolle professioneller Verwaltungen
Dass private Anbieter derart hohe Beträge fordern, liegt nach Einschätzung von Conny-Gründer Daniel Halmer selten an mangelnder Rechtskenntnis von Laien. In mindestens 73 Prozent der erfassten Fälle privater Vermieter war eine professionelle Hausverwaltung eingebunden.
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Die Auswertung verdeutlicht damit, dass überhöhte Mietforderungen auf dem Wohnungsmarkt kein reines Phänomen großer Wohnungskonzerne sind, sondern auch im privat geführten Wohnungsbestand unter Mitwirkung professioneller Dienstleister systematisch auftreten.
