Mietpreisbremse, Baden-Württemberg

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: Mannheim, Konstanz und Kehl kommen hinzu

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 18:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 gilt die Regelung in mehr als 130 Kommunen; Mannheim, Konstanz und Kehl kommen hinzu.

Baden-Württemberg verlängert Mietpreisbremse und nimmt drei Städte auf
Dicht bebaute Wohnviertel mit historischen Mehrfamilienhäusern in einer baden-württembergischen Stadt bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg verlängert die Mietpreisbremse bis Ende 2029 und weitet ihren Geltungsbereich auf Mannheim, Konstanz sowie Kehl aus. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Ministerrat hat die entsprechenden Verordnungsentwürfe nach Angaben der Grünen-Abgeordneten Sandra Boser zur Anhörung freigegeben.

Mit der Fortschreibung reagiert das Land auf die anhaltende Anspannung auf den regionalen Wohnungsmärkten. Im Rahmen der Regelung dürfen Vermieter bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Ausnahmen von dieser Obergrenze gelten weiterhin für Neubauten sowie für Wohnungen nach einer umfassenden Sanierung.

Neuer Indikator für Universitätsstädte

Die künftige Gebietskulisse umfasst mehr als 130 Kommunen im Land. Bei der Ermittlung der betroffenen Gebiete führt die Landesregierung einen neuen Indikator ein, der gezielt Universitätsstädte berücksichtigen soll. Hintergrund der Anpassung ist der Umstand, dass Wohngemeinschaften in den bisherigen statistischen Erfassungen lediglich als ein einzelner Haushalt gezählt wurden, was das Bild der tatsächlichen Nachfrage verzerrte.

Bereits im Jahr 2025 war die Zahl der erfassten Kommunen von zuvor 89 auf 130 gestiegen. Damals waren allerdings Städte wie Mannheim und Konstanz aus der Kulisse herausgefallen, die nun wieder aufgenommen werden. In der Region Ortenau bleiben ab 2027 neben der neu hinzukommenden Stadt Kehl die Kommunen Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr, Mahlberg und Meißenheim weiterhin unter der Verordnung erfasst.

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Kontroverse Debatte im Landtag

Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse war Gegenstand einer Debatte im baden-württembergischen Landtag, bei der die unterschiedlichen Haltungen der Fraktionen deutlich wurden. Innerhalb der Regierungskoalition trägt die CDU die Fortführung der Maßnahme aus Koalitionsdisziplin mit. Ministerin Schopper von den Grünen brachte in die Diskussion ein, dass sie sich für Kommunen künftig ein Opt-in- beziehungsweise Opt-out-Modell vorstellen könne.

Kritik an dem Zuschnitt der Verordnung kam aus den Reihen der Opposition. Die SPD bemängelte, dass Städte wie Waiblingen sowie Leinfelden-Echterdingen in der aktuellen Ausgestaltung außen vor bleiben und die Regelung dort keine Anwendung findet.

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Die AfD sprach sich grundsätzlich gegen das Instrument aus und verwies dabei auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die negative Effekte solcher Eingriffe auf den Wohnungsbau belege.

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