MieterHilfe, Wien

MieterHilfe Wien: Neuer Gratis-Rechner prüft zulässige Mieterhöhungen

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 12:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das neue Online-Werkzeug prüft Mietanpassungen im MRG-Bereich; die Stadt bietet zusätzlich kostenlose telefonische Beratung.
Fassade eines Wiener Altbaus bei Tageslicht Illustration mit AI erstellt.

Die MieterHilfe der Stadt Wien hat einen neuen, kostenlosen und anonym nutzbaren Wertsicherungsrechner vorgestellt. Das digitale Angebot richtet sich an Mieterinnen und Mieter, die nachvollziehen wollen, ob vorgeschriebene Mietanpassungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Werkzeug soll Transparenz schaffen und Orientierung bei anstehenden Indexanpassungen bieten.

Gesetzliche Vorgaben im geregelten und freien Mietsektor

Bei der Ermittlung zulässiger Mieterhöhungen unterscheidet das Mietrecht grundlegend zwischen verschiedenen Marktsegmenten. Im gesetzlich geregelten Mietbereich, zu dem Altbauten und Gemeindewohnungen zählen, sind die Steigerungen strikt gedeckelt. Nach Angaben der Stadt Wien dürfen die Mietzinse in diesem Segment im Jahr 2026 um höchstens 1 Prozent und im Jahr 2027 um höchstens 2 Prozent angehoben werden.

Auf dem freien Mietmarkt gelten andere Regelungen zur Wertsicherung. Dort kann eine Inflation von bis zu 3 Prozent vollständig auf den Mietzins umgelegt werden. Übersteigt die Teuerungsrate diese Marke, greift die gesetzliche Mietpreisbremse.

In diesem Fall fließt nur noch die Hälfte des über der Drei-Prozent-Schwelle liegenden Anteils in die Berechnung ein. Bei einer im Jahr 2025 verzeichneten Jahresinflation von 3,6 Prozent errechnet sich für das Jahr 2026 somit eine maximal zulässige Erhöhung von 3,3 Prozent.

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Rahmenbedingungen für Anpassungen und Geltungsbereich

Neben den prozentualen Grenzen knüpft das Gesetz Anpassungen an feste formale Bedingungen. Ein Mietzins darf grundsätzlich höchstens einmal jährlich angepasst werden und setzt eine wirksame vertragliche Wertsicherungsvereinbarung voraus. Erhöhungen für das laufende Jahr sind dabei ab dem 1. April 2026 erstmals möglich.

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Der am 4. November 2026 vorgestellte Rechner ist auf Haupt- und Untermietverträge ausgelegt, die in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen. Für Objekte des gemeinnützigen Wohnbaus lässt sich das Instrument hingegen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anwenden.

Zur Klärung weitergehender rechtlicher Fragen bietet die städtische Einrichtung flankierende Unterstützung an. Die MieterHilfe der Stadt Wien stellt dafür eine kostenlose telefonische Beratung zur Verfügung, die montags bis freitags jeweils von 9 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 01/4000-8000 erreichbar ist.

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