Mietdaten: Sozialämter dürfen Vermieter seit Juli direkt befragen
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 19:22 Uhr | Redaktion boerse-global.deSeit dem 1. Juli 2026 verfügen Sozialämter über die gesetzliche Befugnis, Vermieter unmittelbar zur Auskunft über Mietdaten aufzufordern. Die behördliche Maßnahme erlaubt es den Ämtern, Daten zu bestehenden Mietverhältnissen direkt bei den Wohnungseigentümern einzuholen, um Wohnkosten genauer zu ermitteln und Abrechnungen im Rahmen der Grundsicherung zu überprüfen.
Wie bedeutsam präzise Daten über die tatsächlichen Unterkunftskosten sind, zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesregierung, die die finanziellen Belastungen von Hilfeempfängern bei den Mietkosten beziffert.
Wachsende Finanzierungslücke bei den Wohnkosten
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken (Drucksache 21/8477), über die der parlamentarische Pressedienst am 15. Oktober 2026 berichtete, legte die Bundesregierung detaillierte Zahlen zu den nicht übernommenen Wohnkosten offen. Demnach zahlten im Jahr 2025 insgesamt 375.980 Haushalte in der Grundsicherung einen Teil ihrer Miete selbst.
Im Durchschnitt mussten die betroffenen Haushalte monatlich 129,39 Euro aus eigener Tasche beisteuern, da die zuständigen Behörden die tatsächlichen Mietaufwendungen nicht in voller Höhe als angemessen einstuften. Bundesweit belief sich diese Deckungslücke im Jahr 2025 auf insgesamt rund 651 Millionen Euro.
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Nach Angaben der Bundesregierung entsprach dies einem Anteil von 14,9 Prozent der insgesamt 2,52 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Unterkunftskosten.
Gegenüber dem Vorjahr stieg die finanzielle Belastung damit weiter an: Im Jahr 2024 hatten rund 339.000 Haushalte einen Teil ihrer Mietkosten selbst getragen. Damals lag die monatliche Differenz im Schnitt bei 118 Euro, woraus sich eine jährliche Gesamtlücke von rund 494 Millionen Euro ergab.
Erhebliche regionale Diskrepanzen
Aus der Aufstellung der Bundesregierung geht zudem hervor, dass die Höhe der Zuzahlungen regional stark divergiert. Die bundesweit höchste durchschnittliche Belastung verzeichnete Berlin, wo Betroffene monatlich im Schnitt 209,72 Euro der Miete selbst aufbringen mussten. In Bayern lag dieser Wert bei durchschnittlich 154,71 Euro pro Monat.
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Auch bei der Quote der betroffenen Haushalte zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Den bundesweit höchsten Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Eigenanteil bei den Wohnkosten wies Rheinland-Pfalz mit 21,3 Prozent auf, gefolgt von Bayern mit 18,1 Prozent. Am niedrigsten fiel der Anteil der betroffenen Haushalte in Brandenburg mit 8,4 Prozent sowie in Bremen mit 9,5 Prozent aus.
Das seit dem 1. Juli 2026 geltende Recht der Sozialämter, Mietdaten direkt von Vermietern einzufordern, greift vor dem Hintergrund dieser Diskrepanzen. Die Behörden sollen so in die Lage versetzt werden, Unterkunftskosten auf einer gesicherten Datenbasis zu prüfen und festzusetzen.
