Meta-Datenleck, OLG München

Meta muss nach Facebook-Datenleck 100 Euro an Nutzer zahlen

Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 16:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Oberlandesgericht München hat Meta wegen des Facebook-Datenlecks von 2019 zur Zahlung von jeweils 100 Euro an zwei Nutzer verurteilt. Zugleich muss der Konzern für mögliche künftige materielle Schäden der Kläger einstehen.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit potenziell teuren Klagen konfrontiert. (Symbolbild) - Bild: Anna Ross/dpa
Der Facebook-Mutterkonzern Meta ist mit potenziell teuren Klagen konfrontiert. (Symbolbild) - Bild: Anna Ross/dpa

Das Oberlandesgericht München hat den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen des Datenlecks aus dem Jahr 2019 zur Zahlung von jeweils 100 Euro an zwei bayerische Nutzer verurteilt.

Gericht spricht Entschädigung zu

Zusätzlich muss Meta für mögliche materielle Schäden aufkommen, die den beiden Klägern künftig noch entstehen könnten. Der 36. Senat ließ Revisionen zum Bundesgerichtshof nicht zu.

In einem dritten Verfahren wies das Gericht die Berufung des Konzerns gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück. Die Entscheidungen ergingen in drei zivilrechtlichen Berufungsverfahren.

Daten von mehr als einer halben Milliarde Menschen

Unbekannte Täter hatten zwischen Januar 2018 und September 2019 eine Schwachstelle bei Facebook ausgenutzt und persönliche Daten von weltweit mehr als einer halben Milliarde Nutzern kopiert. Im Jahr 2021 wurden die Datensätze im Internet veröffentlicht.

In den Münchner Verfahren ging es um Vor- und Familiennamen, Telefonnummern, Geschlecht sowie Facebook-Nutzer-IDs. Nach Angaben auf der Website des Bundesamts für Justiz sollen in Deutschland rund sechs Millionen Menschen betroffen sein.

Sammelklage in Hamburg

Die Klagen richteten sich gegen die europäische Meta-Gesellschaft in Irland. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen des Datenlecks eine Sammelklage eingereicht.

Meta hält diese Klage für unzulässig. Der Europäische Gerichtshof klärt derzeit die damit verbundenen Rechtsfragen.

Weitere Entschädigungsklagen in den USA

Auch in den USA ist Meta seit Jahren mit zahlreichen Entschädigungsklagen konfrontiert. Im August stimmte der Konzern in einem Verfahren zu den Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder einer Zahlung von etwa 17 Milliarden Dollar an mehrere Bundesstaaten zu.

Diese hatten Meta vorgeworfen, Kinder und Jugendliche bewusst von Facebook abhängig zu machen. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück, akzeptierte jedoch die Zahlung und weitere Auflagen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ordnet den Verlust der Kontrolle über persönliche Facebook-Daten als ersatzfähigen immateriellen Schaden ein. Die zugesprochenen 100 Euro pro Person sind für Meta finanziell gering, können aber für viele ähnlich gelagerte Verfahren als Orientierung dienen.

Betroffen waren nach den Gerichtsangaben Namen, Telefonnummern, Geschlecht und Facebook-Nutzer-IDs. Solche Angaben ermöglichen zwar nicht unmittelbar den Zugriff auf Bankkonten, können aber für personalisierte Betrugsversuche, unerwünschte Kontaktaufnahmen und die Zuordnung digitaler Profile genutzt werden. Das Risiko endet deshalb nicht mit der Veröffentlichung der Datensätze.

Europäische Klärung steht aus

Entscheidend für die weitere Größenordnung ist das Verfahren zur Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zulässig ist. Eine gebündelte Durchsetzung könnte die Zahl der Betroffenen und die wirtschaftliche Bedeutung des Falls deutlich erhöhen.

Für Nutzer bedeutet das Urteil zugleich, dass Datenschutzverstöße nicht zwingend einen konkret bezifferbaren finanziellen Verlust voraussetzen müssen. Die Münchner Entscheidungen sind wegen der nicht zugelassenen Revision zunächst rechtskräftig, die grundsätzliche Entwicklung hängt jedoch weiterhin von weiteren Gerichten und der europäischen Rechtsprechung ab.

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