Meta-Datenskandal: Opt-out statt Zustimmung bei KI-Training
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 21:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Technologiekonzern Meta steht aufgrund seiner Praktiken beim Training Künstlicher Intelligenz (KI) in der Kritik von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden. Seit Mai 2025 verwendet das Unternehmen öffentliche Daten von seinen Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp, um KI-Modelle weiterzuentwickeln. Dabei nutzt Meta ein Verfahren ohne aktive Zustimmung der Anwender, das sogenannte Opt-out-Prinzip. Nutzer aus der Europäischen Union hatten bis zum 27.05.2025 Zeit, dieser Verwendung ihrer Daten zu widersprechen. Nach Unternehmensangaben sind Minderjährige von dieser Form der Datenverarbeitung ausgenommen.
Rechtliche Schritte und institutioneller Widerstand
Die Vorgehensweise von Meta hat zu weitreichenden rechtlichen Konsequenzen und Protesten geführt. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Konzern wegen der aktuellen Datennutzung ab. Zeitgleich reichte die Datenschutzorganisation Noyb eine Klage gegen die Praktiken des Unternehmens ein. Auch die zuständigen EU-Datenschutzbehörden kritisierten die Strategie des Konzerns, Nutzerdaten für KI-Zwecke heranzuziehen, ohne vorab eine explizite Einwilligung (Opt-in) der betroffenen Personen einzuholen.
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Ein zentraler Kritikpunkt von Experten und Verbraucherschützern ist die Komplexität des Widerspruchsverfahrens. Der Prozess wird als unnötig kompliziert beschrieben, was die Wahrnehmung von Nutzerrechten erschwere. Während für die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram bestimmte Widerspruchsformulare existieren, gibt es für den Messenger-Dienst WhatsApp keinen expliziten Weg, der Datennutzung innerhalb der Anwendung zu widersprechen. Anwendern bleibt laut Berichten lediglich die Option, den entsprechenden KI-Bot zu blockieren. Die globalen KI-Bedingungen von Meta, die diese Datenverarbeitung regeln, sind bereits seit dem 23.06.2024 in Kraft.
Erweiterte Datenanalyse durch Kameraroll-Zugriff
Zusätzlich zur Verwertung von Profilinhalten und öffentlichen Beiträgen hat Meta Funktionen eingeführt, die tiefere Einblicke in private Medien ermöglichen. Facebook bittet seine Nutzer um die Erlaubnis, auf die lokale Kamerarolle ihrer Endgeräte zuzugreifen. Offizielles Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung KI-verbesserter Fotos für die Plattform.
Diese Zustimmung hat jedoch weitreichende Folgen für den Datenschutz: Sie erlaubt Meta die Analyse von Medieninhalten sowie die Erfassung spezifischer Gesichtszüge. Problematisch ist hierbei nach Ansicht von Datenschützern, dass diese Analyse auch Medien einschließt, die vom Nutzer gar nicht aktiv auf das Netzwerk hochgeladen wurden. Die Verarbeitung erfolgt somit bereits auf Basis der Zugriffserlaubnis für den lokalen Speicher.
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Nutzer, die diese Form der Analyse einschränken möchten, müssen in den Anwendungseinstellungen unter dem Punkt für Vorschläge zur Freigabe der Kamerarolle aktiv widersprechen. Meta selbst hat auf detaillierte Anfragen zu den technischen Hintergründen und zum Umfang der Gesichtserkennung bisher nicht reagiert. Damit bleibt die Transparenz über die genaue Verwendung der so gewonnenen biometrischen Daten und Medieninhalte weiterhin eingeschränkt. Für Unternehmen und Compliance-Verantwortliche verdeutlicht dieser Fall die anhaltenden Spannungen zwischen den Trainingsbedarfen moderner KI-Systeme und den strengen Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
