Messstellenbetriebsgesetz: Die Linke fordert neue Regeln gegen Leerstand
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 06:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Linke dringt auf eine Änderung des Bundesrechts, um Kommunen den Einsatz von Stromzählerdaten zur Identifizierung von Wohnungsleerstand zu ermöglichen. Mithilfe der sogenannten Smart-Meter-Methode sollen Städte und Gemeinden nach dem Willen der Fraktion systematisch ungenutzte Wohnungen aufspüren und Vermieter zur Verantwortung ziehen können.
Auslöser der aktuellen Initiative ist ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das von Katalin Gennburg, der baupolitischen Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, in Auftrag gegeben wurde und über das das Nachrichtenportal T-Online berichtet. Gennburg argumentiert vor dem Hintergrund der anhaltenden Wohnungs- und Klimakrise, dass Leerstand gesellschaftlich nicht mehr hinnehmbar sei.
Gutachten zeigt rechtliche Grenzen für Kommunen auf
Die Auswertung der parlamentischen Gutachter zeichnet ein differenziertes Bild der aktuellen Rechtslage. Demnach ist es Kommunen bereits heute erlaubt, anonymisierte und nicht personenbezogene Daten aus Stromzählern ohne datenschutzrechtliche Einschränkungen auszuwerten. Auf dieser Basis lassen sich jedoch lediglich statistische Tendenzen oder großflächige Verdachtsmomente erfassen.
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Sobald es darum geht, konkrete Einzelfälle aufzudecken, einzelne Adressen zuzuordnen und Vermieter im Rahmen von Zweckentfremdungssatzungen haftbar zu machen, stößt die kommunale Praxis an rechtliche Barrieren. Für diesen Schritt und die Weitergabe personenbezogener Daten ist laut dem Gutachten zwingend eine Anpassung von Bundesgesetzen erforderlich.
Vorschlag für das Messstellenbetriebsgesetz
Um diese Lücke zu schließen, schlägt Gennburg eine gezielte Neuregelung auf Bundesebene vor. Konkret bringt die Politikerin eine entsprechende Anpassung oder Ergänzungsklausel im Messstellenbetriebsgesetz ins Spiel. Eine solche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage würde es den Messstellenbetreibern und Behörden erlauben, verdächtige Verbrauchsdaten rechtssicher mit den Wohnungsämtern abzugleichen.
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In der kommunalen Praxis stößt die Erfassung von Leerständen über Verbrauchsmuster schon länger auf Interesse, verlief bislang aber uneinheitlich. Einzelne Kommunen wie etwa Wuppertal greifen bereits auf die Stromzählermethode zurück, um ungenutzten Wohnraum statistisch zu erfassen.
Andernorts scheiterten Vorstöße jedoch an den bestehenden Hürden: In Berlin etwa konnte sich eine entsprechende Initiative der Linken wegen datenschutzrechtlicher Bedenken auf Landesebene nicht durchsetzen. Mit einem bundesweiten Rahmen soll diese Unsicherheit nun nach den Vorstellungen der Fraktion beseitigt werden.
