Menstruation, Job

Menstruation im Job: 78% der Frauen schweigen aus Angst

27.05.2026 - 19:48:38 | boerse-global.de

Studie belegt: Menstruationsbeschwerden beeinträchtigen 78 Prozent der Frauen im Job, doch das Thema bleibt ein Tabu. Arbeitsrechtliche Klarheit steht im Kontrast zur betrieblichen Realität.

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Fast die Hälfte der Frauen empfindet Menstruation als Tabuthema im Job.

Die stille Belastung im Arbeitsalltag

Die Untersuchung von Bilendi und Voiio unter 1.051 berufstätigen Frauen (Durchschnittsalter: 36,3 Jahre) offenbart alarmierende Zahlen: 78 Prozent der Befragten geben an, dass ihr Menstruationszyklus ihre Arbeit beeinträchtigt. Dennoch schweigen die meisten – aus Angst vor negativen Konsequenzen.

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Die Symptome sind vielfältig und belastend. Rund 66 Prozent der Frauen fühlen sich während ihrer Periode schneller erschöpft, 61 Prozent klagen über erhöhte Gereiztheit, 56 Prozent über geringere emotionale Belastbarkeit. Mehr als die Hälfte erlebt schwankende Produktivität, 48 Prozent haben Konzentrationsprobleme.

Besonders brisant: Drei Viertel der Befragten vermeiden Gespräche über das Thema mit männlichen Kollegen. 57 Prozent sprechen mit niemandem im Unternehmen darüber. Statt sich krankzumelden, greifen 36 Prozent der Frauen zu Medikamenten, um durchzuhalten. Nur fünf Prozent wählen den offiziellen Weg der Krankschreibung.

Was das Arbeitsrecht sagt

Rechtlich ist die Lage klarer, als viele glauben. „Menstruation an sich ist keine Krankheit", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. „Erreichen die Symptome jedoch Krankheitswert, ist eine Krankschreibung gerechtfertigt." Die Entscheidung, den genauen Grund für die Arbeitsunfähigkeit zu nennen, liege allein bei der Arbeitnehmerin. Eine Offenlegungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stärkt zudem die Rechte von Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Einschränkungen. Am 12. Oktober 2025 erklärte es Rückzahlungsklauseln für Ausbildungskosten für unwirksam, wenn Mitarbeiter wegen einer dauerhaften Erkrankung kündigen müssen. Solche Klauseln seien unangemessen und schränkten die Berufswahlfreiheit ein.

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Auch bei der Freistellung nach Kündigung zog das BAG am 25. März 2026 eine klare Grenze: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine einseitige Freistellung erlauben, sind oft unwirksam. Die Weiterbeschäftigung bleibe der Regelfall, die Freistellung die Ausnahme.

Strukturelle Hürden und Reformstau

Die Probleme gehen über das individuelle Gesundheitsmanagement hinaus. Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert die Bundesregierung scharf für die verzögerte Umsetzung der „Familienstartzeit" – zehn Tage bezahlter Urlaub für Väter nach der Geburt. Obwohl die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie dies bereits für August 2022 vorschrieb, fehlt in Deutschland noch immer die Umsetzung. Ein Kölner Gericht sprach im September 2025 Beamten das Recht direkt aus EU-Recht zu.

Bis zum 7. Juni 2026 muss zudem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt sein. In Österreich mehren sich kritische Stimmen, dass noch kein Gesetzesentwurf vorliegt.

Seit März 2026 steigt zudem der Druck auf Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Die Ausgleichsabgabe für Firmen mit über 20 Mitarbeitern, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, beträgt nun monatlich 815 Euro pro unbesetztem Pflichtplatz.

Analyse: Wenn Recht und Realität auseinanderklaffen

Die Studienergebnisse zeigen ein systemisches Problem. Dass so viele Frauen lieber zu Medikamenten greifen als sich krankzumelden, deutet auf eine tiefsitzende Angst hin – die Angst, als weniger leistungsfähig oder zuverlässig zu gelten. Fast die Hälfte der Belegschaft betrachtet eine biologische Selbstverständlichkeit als verbotenes Thema.

Die Rechtslage ist eindeutig: Der Anspruch auf Krankschreibung besteht, die Privatsphäre ist geschützt. Doch die Studie belegt, dass rechtliche Ansprüche nicht automatisch zu mehr Sicherheit im Berufsalltag führen. Die Zurückhaltung gegenüber männlichen Kollegen – die in Führungsetagen oft die Mehrheit stellen – deutet auf eine „Stille-Barriere" hin, die die gläserne Decke zusätzlich verstärkt.

Die jüngsten BAG-Urteile senden ein klares Signal: Die Gerichte schützen Arbeitnehmerrechte, wenn es um Gesundheit oder berufliche Übergänge geht. Die Forderung nach Transparenz und Angemessenheit in Vertragsklauseln ist eine Warnung an Arbeitgeber: Starre oder bestrafende Regelungen werden vor Gericht kaum Bestand haben.

Ausblick: Wandel als Wettbewerbsfaktor

Der Internationale Tag der Frauengesundheit am 28. Mai 2026 gibt neuen Initiativen Auftrieb. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet im Juni digitale Seminare zum „Cycle Syncing" an – der Abstimmung von Arbeits- und Lebensrhythmus auf den weiblichen Zyklus.

Der 7. Juni 2026 wird zum Lackmustest: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zeigt, wie ernst es den Regierungen mit der Gleichstellung ist. Parallel dazu erweitert sich der Begriff der Work-Life-Balance durch die Diskussion um Väterzeit und Gesundheitsmanagement.

Für Unternehmen wird die offene Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. In einem zunehmend regulierten und gesundheitsbewussten Arbeitsmarkt werden jene Firmen die Nase vorn haben, die Tabus brechen und echte Inklusion leben.

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