MeinELSTER+, App

MeinELSTER+ ab Juli: Neue App für 11,5 Millionen Steuerzahler

17.06.2026 - 07:23:46 | boerse-global.de

Bis 31. Juli 2026 müssen Selbstzahler die Steuererklärung abgeben. Neue App MeinELSTER+ und ein BFH-Urteil zum Arbeitszimmer bringen Änderungen.

Steuererklärung 2025: Fristen, App-Start und neue Urteile
MeinELSTER+ - Eine Hand hält einen Stift über Steuerformularen und einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch. Im Hintergrund ein Laptop. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juli 2026. Wer seine Unterlagen selbst erstellt, sollte sich beeilen. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, hat bis Frühjahr 2027 Zeit.

Parallel dazu führt die Finanzverwaltung zum 1. Juli 2026 die App „MeinELSTER+“ ein. Sie richtet sich zunächst an rund 11,5 Millionen ledige und kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentner. Das Ziel: die Steuererklärung deutlich einfacher machen.

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Durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.172 Euro

Für das Jahr 2021 lag die durchschnittliche Steuererstattung bei 1.172 Euro. Um diesen Betrag zu erreichen, lassen sich verschiedene Pauschalbeträge nutzen. Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 Euro. Für Arbeitsmittel können ohne Einzelbelege 110 Euro angesetzt werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern liegt die Grenze für die sofortige Absetzbarkeit bei 952 Euro.

BFH-Urteil: Strengere Regeln fürs Arbeitszimmer

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. März 2026 (Az. VIII R 6/24) verschärft die Anforderungen an die Dokumentation von Arbeitszimmerkosten. Aufwendungen müssen einzeln, getrennt und zeitnah aufgezeichnet werden – und zwar innerhalb von zehn Tagen.

Die bloße Sammlung von Belegen und eine spätere Zusammenstellung am Jahresende reichen nicht mehr. Verstöße können zum vollständigen Verlust des Betriebsausgabenabzugs führen. Als Alternative bleibt die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr.

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Pendlerpauschale und Dienstreisen

Für den Arbeitsweg gilt weiterhin die Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei Dienstreisen – etwa Klassenfahrten für Lehrkräfte – lassen sich Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Letztere liegen bei 28 Euro für 24 Stunden Abwesenheit und 14 Euro für An- und Abreisetage. Kostenlose Mahlzeiten kürzen diese Sätze.

Berufskleidung ist absetzbar, wenn es sich um typische Uniformen oder Schutzkleidung handelt. Neben den Anschaffungskosten sind auch Reinigungskosten abzugsfähig. Zahlt der Arbeitgeber steuerfreies Wäschegeld, muss das in der Erklärung berücksichtigt werden.

Krankheitskosten und Betriebsfeiern

Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten für Medikamente oder Behandlungen sind steuerlich absetzbar – aber nur mit ärztlicher Verordnung. Ein reiner Fitnessstudio-Beitrag reicht nicht. Zudem müssen Steuerpflichtige eine zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Bei kinderlosen Singles mit einem Einkommen über 51.130 Euro liegt diese bei sieben Prozent.

Auch soziale Ereignisse im Job können steuerrelevant sein. Kosten für Ein- oder Ausstand sind als Werbungskosten abziehbar, wenn die Feier überwiegend beruflich veranlasst ist. Bei rein betriebsinternen Veranstaltungen ist unter Umständen ein vollständiger Abzug möglich – ohne die übliche 70-Prozent-Grenze.

Familien und Rentner profitieren

Für Eltern wurden die Freibeträge auf 9.600 Euro pro Kind angepasst. Betreuungskosten sind zu 80 Prozent absetzbar, der Höchstbetrag liegt bei 4.800 Euro pro Kind.

Für ältere Steuerpflichtige bietet der Altersentlastungsbetrag Sparpotenzial. 2026 beträgt er 12,8 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal 608 Euro. Voraussetzung: Das 64. Lebensjahr war vor dem 1. Januar 2026 vollendet. Parallel steigen die Renten ab Juli 2026 um 4,24 Prozent.

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