Mehrwertsteuer: Geplante Erhöhung auf 21% bringt 31 Mrd. Euro
25.05.2026 - 11:30:55 | boerse-global.deDie Bundesregierung verhandelt über eine grundlegende Neuausrichtung des Steuersystems – mit weitreichenden Folgen für Bürger und Unternehmen.
Im Zentrum der Diskussionen steht eine mögliche Anhebung der Mehrwertsteuer von 19 auf 21 Prozent. Befürworter versprechen sich dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund 31 Milliarden Euro. Doch der Plan ist an Bedingungen geknüpft: Grundnahrungsmittel sollen künftig mit null Prozent besteuert werden, bestimmte andere Waren mit einem ermäßigten Satz von zehn Prozent.
Die Entlastung durch diese Nullsteuer und den Zehn-Prozent-Satz würde den Staat etwa 12,5 Milliarden Euro kosten. Unterm Strich bliebe ein Überschuss von 18,5 Milliarden Euro. Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßt die geplante Entlastung bei Lebensmitteln. Der Bund der Steuerzahler lehnt die Erhöhung dagegen ab und fordert stattdessen eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts. Auch die FDP warnt vor Marktverzerrungen.
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Einkommensteuer: Union und SPD ringen um Entlastung
Parallel zu den Mehrwertsteuerplänen arbeiten Union und SPD seit dem 23. Mai an einer umfassenden Einkommensteuerreform. Ziel ist eine jährliche Entlastung für Durchschnittsverdiener zwischen 22 und 28 Milliarden Euro. Die Finanzierung ist jedoch umstritten: Die SPD schlägt eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes vor, die Union setzt auf Wirtschaftswachstum. Beobachter vermuten, dass die Mehrwertsteuererhöhung auf 21 Prozent als Finanzierungsinstrument im Hintergrund diskutiert wird – Kritiker warnen, dass dies vor allem Geringverdiener treffen würde.
Digitale Pflicht: E-Rechnung wird zum Standard
Neben den Steuersätzen ändern sich auch die technischen Anforderungen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Aktuelle Richtlinien der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vom März 2026 stellen klar: Normale PDFs oder gescannte Papierrechnungen gelten nicht mehr als elektronische Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Erforderlich sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Der nächste Meilenstein kommt am 1. Januar 2027: Dann müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro (gemessen 2026) elektronische Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle B2B-Transaktionen. Kleinstunternehmen mit Einnahmen unter 22.000 Euro bleiben vom Ausstellen befreit, müssen aber weiterhin empfangsbereit sein.
Auch in Spanien läuft ein ähnlicher Prozess: Ein königliches Dekret vom März 2026 verpflichtet große Unternehmen mit Umsätzen über acht Millionen Euro ab Juli 2027 zur E-Rechnung, alle anderen ab Juli 2028. Der Rechnungsstatus muss dort innerhalb von vier Kalendertagen gemeldet werden.
Grüne Energie: Steuervorteile für Photovoltaik
Im Bereich der erneuerbaren Energien setzt die Regierung weiter auf Anreize. Seit Januar 2023 ist die Mehrwertsteuer für den Kauf von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp entfallen. Ein BMF-Schreiben vom Juli 2023 stellte zudem klar: Die Arbeitskosten für die Installation sind als „handwerkliche Leistungen" steuerlich absetzbar. Hausbesitzer können einen Bonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr geltend machen – 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Arbeits-, Reise- und Maschinenkosten. Materialkosten sind ausgenommen, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat die Bürokratie für PV-Betreiber weiter vereinfacht: Die sogenannte Rückwärtsmessung ist nun zulässig, sodass der Eigenverbrauch aus der Differenz zwischen Gesamtverbrauch und Netzeinspeisung berechnet werden kann – ein separater Produktionszähler entfällt oft.
Luftverkehr: Ticketsteuer sinkt – doch die Branche ist unzufrieden
Am 23. Mai 2026 beschloss der Bundestag eine Senkung der Luftverkehrssteuer, die ab Juli 2026 greift. Die Ermäßigung liegt zwischen 2,50 und 11,40 Euro pro Flug, abhängig von der Distanz. Das kostet den Staat 185 Millionen Euro im Jahr 2026 und bis zu 355 Millionen Euro jährlich ab 2030. Die Branche zeigt sich wenig beeindruckt: Der Eurowings-Chef bezeichnete die Senkung als vernachlässigbaren Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit. Ryanair drohte sogar mit der Verlagerung von Flugzeugen ins Ausland, sollten die Kosten hoch bleiben.
Reisekosten: Gerichtsurteil zu Wiedereingliederung
Das Bundessozialgericht hat am 16. Mai 2024 klargestellt: Krankenkassen müssen keine Fahrtkosten für Arbeitnehmer erstatten, die an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilnehmen. Das Verfahren nach § 74 SGB V sei keine medizinische Reha-Leistung, die eine Erstattungspflicht auslöse. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Wiedereingliederung unmittelbar an eine stationäre Reha der Rentenversicherung anschließt.
Für Dienstreisen gelten weiterhin die Regelungen des BGB und des Einkommensteuergesetzes. Die aktuellen Pauschalen für Verpflegung: 14 Euro bei Abwesenheit zwischen acht und 24 Stunden, 28 Euro für volle 24 Stunden. Werden Mahlzeiten gestellt, wird gekürzt: 20 Prozent beim Frühstück, 40 Prozent bei Mittag- oder Abendessen. Für Auslandsreisen gelten höhere Sätze, etwa 66 Euro pro Tag für die Schweiz oder 59 Euro für die USA.
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Hintergrund: Der schwierige Spagat der Finanzpolitik
Die aktuellen Reformpläne zeigen den Balanceakt der Bundesregierung. Einerseits steigen die Ausgaben – allein die Bundesregierung flog 2023 insgesamt 6.425 Mal innerdeutsch, 2024 waren es 6.259 Flüge bei Kosten von 2,1 Millionen Euro. Andererseits wächst der Druck, die Bürger angesichts schwankender Konjunktur zu entlasten.
Die geplante Mehrwertsteuererhöhung auf 21 Prozent scheint ein strategisches Instrument zu sein, um die Entlastungspakete zu finanzieren und gleichzeitig das Haushaletsdefizit im Griff zu behalten. Diese fiskalische Spannung ist kein deutsches Phänomen: Erst am 24. Mai 2026 verklagte die EU-Kommission Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen einer Sondersteuer auf ausländische Einzelhändler. Ungarns neuer Ministerpräsident Péter Magyar will die Steuer trotz des Verfahrens beibehalten – das Haushaltsdefizit des Landes liegt bei über fünf Prozent der Wirtschaftsleistung.
Ausblick: Entscheidungen bis zum Sommer
Bis Ende Juni 2026 müssen mehrere Weichen gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht erwartet eine Entscheidung im Streit um italienische Steuerrückerstattungen im Kanton Tessin – es geht um eine Gesundheitsabgabe für Grenzgänger. Gleichzeitig muss die Bundesregierung die Details der geplanten Einkommensteuerentlastung finalisieren, wenn sie noch im kommenden Haushaltszyklus umgesetzt werden soll.
Für Unternehmen bleibt die Umstellung auf die digitale Rechnungsstellung die drängendste Aufgabe. Die Frist zum Januar 2027 für große Firmen erfordert sofortige Prozessoptimierungen und Archivierungslösungen – nur so bleiben künftige Steuerabzüge gesichert.
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