Mehrwertsteuer: Finanzministerium weist Spekulationen über 21 Prozent zurück
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deBerichte über angebliche interne Überlegungen zu einer Anhebung des regulären Mehrwertsteuersatzes haben in Berlin für deutliche Debatten gesorgt. Diskutiert wurde in Berichten ein möglicher Schritt von 19 auf 21 oder 22 Prozent, um finanzielle Spielräume für Entlastungen bei der Einkommensteuer oder bei den Sozialbeiträgen zu schaffen.
Sowohl führende Stimmen aus den Regierungsparteien als auch das Bundesfinanzministerium wiesen diese Spekulationen jedoch umgehend zurück und erteilten einer solchen Steuererhöhung eine klare Absage.
Koalition und Ministerium weisen Spekulationen zurück
Aus den Reihen der Koalition stieß das Szenario auf entschiedenen Widerstand. Der CDU-Politiker Steffen Bilger bezeichnete eine Anhebung der Mehrwertsteuer als den falschen Weg. Ähnlich positionierte sich SPD-Fraktionssprecherin Frauke Heiligenstadt, die unterstrich, dass eine höhere Mehrwertsteuer alle Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen belaste und daher ungeeignet sei.
Auch das Bundesfinanzministerium stellte klar, keinen entsprechenden Vorschlag zu planen. Das Ministerium ordnete die Überlegung als eine Idee ein, die bisher allein von Unionsseite in vertraulichen Gesprächen thematisiert worden sei. Eine offizielle Initiative der Bundesregierung zur Erhöhung des Regelsatzes gibt es demnach nicht.
Geplante Entlastungen und finanzpolitische Debatten
Die Diskussion über mögliche Gegenfinanzierungen fällt in eine Phase intensiver Gesetzesberatungen über das Einkommensteuerreformgesetz 2027. Das Bundeskabinett hatte den entsprechenden Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag fand am 8. Oktober 2026 statt. Die Bundesregierung beziffert das Entlastungsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro, wobei die volle Entlastungswirkung ab 2028 greifen soll.
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Die Regierungspläne sehen vor, den Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und weiter auf 12.900 Euro im Jahr 2028 anzuheben.
Zudem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen. Beim Kindergeld ist ein Anstieg von 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 sowie auf 272 Euro ab 2028 vorgesehen.
Zur Gegenfinanzierung im Bereich der direkten Steuern ist unter anderem eine Nachschärfung bei höheren Einkommen geplant: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen, ab 280.000 Euro soll eine weitere Stufe von 47 Prozent greifen.
Zudem plant das Bundesfinanzministerium, Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten künftig den Kapitaleinkünften zuzuordnen und pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belegen.
Kontroversen um Verbrauchs- und Sondersteuern
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Während eine Mehrwertsteuererhöhung politisch vom Tisch ist, konzentrieren sich die Koalitionspläne zur Schließung haushaltspolitischer Lücken auf spezifische Verbrauchsabgaben, die im Gesetzgebungsprozess ebenfalls umstritten sind.
Am 14. Oktober 2026 verständigte sich das Bundeskabinett auf eine Formulierungshilfe für eine ab Juli 2027 geplante Zuckergetränkesteuer. Diese soll nach Regierungsberechnungen 2027 Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro und 2028 rund 925 Millionen Euro einbringen. Die Tabaksteuererhöhung passierte das Parlament, woraus 2027 Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erwartet werden.
Erheblicher Widerstand regt sich hingegen gegen den Entwurf für eine nationale Plastiksteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoffverpackung. CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei stufte die vorliegende Regelung als nicht zustimmungsfähig ein.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte derweil auf der IWF-Tagung in Bangkok, dass Deutschland zwar eine Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro geschlossen habe, der Konsolidierungskurs und Ausgabendisziplin aber fortgesetzt werden müssten.
