Mehrarbeitsvergütung, NRW-Rechnungshof

Mehrarbeitsvergütung: NRW-Rechnungshof deckt 183.000 Euro Fehler auf

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Eine Prüfung von 97 Personalakten zeigt Mängel bei Mehrarbeitszahlungen: Rund 183.000 Euro für 7.250 Stunden waren nicht ausreichend belegt.

NRW-Rechnungshof beanstandet Überstundenvergütung ohne Nachweise
Ein leerer Schreibtisch in einer Behörde mit leeren Aktenordnern und einem Stempel in einer ruhigen, schattigen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat gravierende Mängel bei der Abrechnung und Vergütung von Mehrarbeit im öffentlichen Dienst aufgedeckt. Wie die Prüfbehörde am 9. September 2026 mitteilte, wurden Beamten über Jahre hinweg Entschädigungen für Überstunden ausgezahlt, ohne dass ein rechtlich belastbarer Nachweis über die tatsächlich erbrachte Mehrleistung vorlag. Die Ergebnisse der Untersuchung werfen Fragen zur Aufsicht und Dokumentationspflicht innerhalb der Landesverwaltung auf.

Systematische Fehler in der Personalverwaltung

Die Prüfer des Landesrechnungshofs untersuchten die Rechtmäßigkeit von Mehrarbeitsvergütungen anhand einer Stichprobe von insgesamt 97 Personalakten. Dabei identifizierte die Behörde erhebliche Fehler bei der administrativen Abwicklung der Überstunden.

Im Fokus stand die Frage, ob die ausgezahlten Beträge durch entsprechende Leistungsnachweise gedeckt waren und ob die formalen Voraussetzungen für eine finanzielle Abgeltung von Mehrarbeit erfüllt wurden.

Die Analyse der Unterlagen ergab, dass die bestehenden Kontrollmechanismen in den untersuchten Fällen nicht ausreichend griffen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der geleisteten Stunden ist im Beamtenrecht zwingende Voraussetzung für eine Vergütung, um eine missbräuchliche Verwendung von Haushaltsmitteln auszuschließen.

Fehlende Dokumentation in jedem dritten Prüffall

Besonders deutlich wurden die Versäumnisse bei einer vertieften Prüfung von 29 Akten aus der Gesamtstichprobe. In elf dieser Fälle stellten die Prüfer fest, dass monatliche Zahlungen für Mehrarbeit geleistet worden waren, ohne dass ersichtlich war, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Stunden angefallen sind. Damit fehlte die Grundlage für eine Überprüfung, ob die Mehrarbeit überhaupt im rechtlich zulässigen Rahmen angeordnet oder genehmigt wurde.

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Der Verzicht auf einen zeitnahen Nachweis der Arbeitsleistung widerspricht den geltenden Haushalts- und Vergütungsvorschriften. Laut dem Landesrechnungshof ist eine pauschale Auszahlung ohne konkrete zeitliche Zuordnung der Mehrarbeit unzulässig. Die Behörde kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Vergütungen teils gewohnheitsmäßig gezahlt wurden, ohne die tatsächliche Inanspruchnahme der Beamten individuell zu belegen.

Finanzielle Auswirkungen über einen Zeitraum von 13 Jahren

Die Dimension der fehlerhaften Abrechnungen wird durch die Betrachtung des Untersuchungszeitraums deutlich. Die Prüfung erstreckte sich über die Jahre 2010 bis 2023. In dieser Zeitspanne summierten sich die Auszahlungen, die ohne die erforderlichen formalen Voraussetzungen geleistet wurden, auf rund 183.000 Euro.

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Diese Summe wurde für insgesamt 7.250 Arbeitsstunden aufgewendet, deren tatsächliche Ableistung nicht gemäß den Vorschriften nachgewiesen werden konnte.

Obwohl es sich bei der Untersuchung um eine Stichprobe handelt, deutet die Fehlerquote laut den Prüfern auf strukturelle Defizite in der Erfassung von Mehrarbeit hin. Der Landesrechnungshof mahnte an, dass die Einhaltung der formalen Kriterien bei der Auszahlung von Steuergeldern oberste Priorität haben müsse.

Erforderliche Anpassungen in der Verwaltungspraxis

Die Ergebnisse des Berichts dürften nun zu einer Verschärfung der internen Revisionsprozesse in den betroffenen Behörden führen. Juristen weisen darauf hin, dass die Dokumentationspflicht im öffentlichen Dienst nicht nur der finanziellen Transparenz dient, sondern auch den Schutzcharakter des Arbeitszeitrechts sicherstellen soll.

Für die Personalabteilungen bedeutet die Rüge des Landesrechnungshofs, dass Abrechnungssysteme so gestaltet sein müssen, dass jede vergütete Überstunde eindeutig einem Datum und einem konkreten Dienstgeschäft zugeordnet werden kann. Pauschalierte Vergütungsmodelle ohne Einzelfallnachweis, wie sie in der Stichprobe kritisiert wurden, stehen nach den Feststellungen der Prüfer nicht im Einklang mit dem geltenden Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen.

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