Mehrarbeit von Lehrkräften: Urteil könnte 160.000 Pädagogen betreffen
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt die Revision des Landes Niedersachsen gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Mehrarbeit von Lehrkräften. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die grundlegende Frage, welches Ausmaß an Mehrarbeit im schulischen Alltag rechtlich zulässig ist und ob betroffenen Pädagogen ein finanzieller Entschädigungsanspruch zusteht.
Streit um Entschädigungsanspruch und Arbeitszeitprüfung
Ausgangspunkt des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht, für das ein Verhandlungstermin um 11.30 Uhr angesetzt wurde, ist die Klage von Frank Post. Der pensionierte Grundschulrektor aus Niedersachsen hatte Überstunden im Umfang von 8 Std. 42 Min. pro Woche geltend gemacht.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte dem ehemaligen Schulleiter aus Hannover daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Dabei erkannte die Vorinstanz eine Mehrarbeit von 5 Std. 42 Min. pro Woche als strukturell bedingt an.
Gegen diese Entscheidung legte das Land Niedersachsen Revision ein. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nun strittig, ob der Dienstherr die beanstandete Mehrarbeit konkret angeordnet hat.
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Zudem befasst sich das Gericht mit der Frage, ob Niedersachsen die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrkräften empirisch untersuchen muss, um unzulässige Überstunden künftig zu vermeiden. Nach Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft könnte das anstehende Urteil richtungsweisend für rund 160.000 Lehrkräfte sein.
Wissenschaftliche Erhebungen belegen hohe Belastungen
Die Debatte über die Belastung im Schuldienst wird durch mehrere Arbeitszeituntersuchungen untermauert. Im Rahmen einer Niedersachsen-Studie dokumentierten fast 2.900 Lehrkräfte ihre Arbeitszeit über ein gesamtes Schuljahr hinweg. Dabei ergab sich für Grundschulen eine durchschnittliche Belastung von 46 Std. 38 Min. pro Schulwoche. Bei Grundschulleitungen wurde eine Mehrarbeit von durchschnittlich 5 Std. 20 Min. pro Woche erfasst.
Ergänzende Daten liefert eine Göttinger Studie. Bei 735 Hamburger Vollzeit-Lehrkräften stellte die Untersuchung fest, dass diese im Schnitt 75 Std. über die reguläre Jahresarbeitszeit hinaus arbeiteten. Für Gymnasiallehrer in Niedersachsen ermittelte die Göttinger Studie eine Arbeitsleistung von 1.899 Std. pro Jahr.
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Im Vergleich zu den 1.776 Std. für reguläre Beamte bedeutete dies eine Mehrbelastung von 123 Std. pro Jahr. Auf Gewerkschaftsseite stießen Initiativen zur Arbeitszeiterfassung auf breite Resonanz: Die GEW Baden-Württemberg registrierte für ihre LehrZeit-App nach wenigen Tagen rund 2.700 Anmeldungen.
Erste Reaktionen und Pilotprojekte in den Ländern
Angesichts der rechtlichen Debatten sowie früherer Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagieren erste Bundesländer mit eigenen Maßnahmen. Bremen startet im Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung an neun Schulen, bei dem die App „Untis Arbeitszeit“ eingesetzt wird.
An der Oberschule Lerchenstraße in Bremen liegt das reguläre Vollzeit-Deputat bei 25-28 Unterrichtsstunden pro Woche. Wie hoch die tatsächliche Belastung in Phasen intensiver Organisation ausfallen kann, verdeutlicht der Bremer Lehrer Björn Wolf, der zu Beginn des Schuljahres von einer wöchentlichen Arbeitszeit von rund 50 Std. berichtet.
Die Entscheidung aus Leipzig dürfte den Druck auf die Bundesländer erhöhen, klare Vorgaben zur Erfassung und Begrenzung der schulischen Arbeitszeiten zu etablieren.
