Durchblick, Steuer-Dickicht

Mehr Durchblick im Steuer-Dickicht: Abschreibungen erklärt für Gründer

17.02.2020 - 09:59:11

Viele Menschen träumen von der beruflichen Selbstverwirklichung und möchten irgendwann eine eigene Firma gründen. Mit dem eigenen Unternehmen genießt man aber nicht nur mehr Freiheiten, sondern muss auch neue Verantwortungen übernehmen. Dazu gehört zum Beispiel die korrekte steuerliche Abschreibung von Investitionen. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Fakten über Abschreibungen zusammen, die man als Gründer vor der Steuererklärung unbedingt kennen sollte.

Der Begriff Abschreibung stammt aus dem Finanz- und Steuerwesen und bezieht sich auf das Anlagevermögen eines Unternehmens. Dieses besteht aus materiellen und immateriellen Gütern, die im Laufe der Jahre an Wert verlieren. Man spricht auch von einem Wertverlust, der bei Fahrzeugen und Geräten zum Beispiel durch Abnutzung oder technische Weiterentwicklungen entsteht. Diese Wertminderungen muss man als Unternehmer buchhalterisch festhalten, damit die Bilanzen immer den realen Wert der Firma widerspiegeln. Nimmt man keine Abschreibungen vor, wird beispielsweise der Wert von Geräten, die vor zehn Jahren gekauft wurden, immer noch mit dem Anschaffungspreis bemessen. Dies entspricht natürlich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten und verfälscht somit die Bilanzen.

Auf den ersten Blick können die Abschreibungsvorschriften auf Jungunternehmer recht einschüchternd wirken. Im Grunde geht es jedoch nur darum, den Wertverlust der Firmengüter korrekt anzugeben. Ein Beispiel: Schafft man für das Unternehmen einen Firmenwagen an, entstehen dadurch hohe Kosten. Diese mindern zwar die Liquidität, sie haben im Jahr der Anschaffung sowie in den ersten Jahren danach jedoch keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf das Betriebsvermögen. Dies liegt daran, dass der Gegenwert der Investition in Form eines materiellen Guts erhalten bleibt. Der betriebliche Einsatz des Fahrzeugs führt allerdings dazu, dass sein Wert sinkt, was den zu versteuernden Gewinn mindert.

Zu bedenken ist allerdings, dass es auch Güter gibt, die im Laufe der Jahre nicht an Wert verlieren, weil sie sich schlicht nicht abnutzen. Dazu zählen zum Beispiel Grundstücke. Darauf errichtete Immobilien können jedoch an Wert verlieren, wenn sie nicht regelmäßig renoviert werden. Zur Orientierung nutzen viele Unternehmen die AfA-Tabellen (Abschreibung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums, die allgemein anerkannte Werte für die häufigsten Anlagegüter auflisten.

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, die situationsabhängig angewandt werden. Die einfachste und häufigste Methode ist die lineare Abschreibung. Hier wird der Wert eines Anlageguts gleichmäßig und über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben. Schafft man sich zum Beispiel einen Firmenwagen für 20.000 Euro an, ergäbe dies bei einer Dauer von zehn Jahren einen jährlichen Abschreibungswert von 2.000 Euro. Bei der leistungsbezogenen Abschreibung ergeben sich hingegen ungleiche Anteile, da die eigentliche Inanspruchnahme einer Investition jedes Jahr erneut in Betracht gezogen wird. Geringwertige Güter werden gesammelt in einer Poolabschreibung abgeschrieben. Sie werden als laufende Betriebsausgaben angesehen und können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Dann gibt es noch außerplanmäßige Abschreibungen, die zum Beispiel bei Wertpapierverlusten vorgenommen werden.

Abschreibungen sind ein komplexes Thema und setzen eine gewisse Erfahrung heraus. Damit man als Gründer die richtigen Entscheidungen trifft, kann am Anfang die Zusammenarbeit mit einem Steuerexperten sinnvoll sein. Denn die gängige Annahme, dass man jede Investition von der Steuer absetzen kann, entspricht nicht der Realität. Wichtig ist auch, dass man das gewählte Abschreibungsverfahren beibehält. Dies gilt unabhängig davon, wie sich eine Firma entwickelt.

 


Photo by jackmac34 on Pixabay