Massenentlassungen, EuGH-Urteil

Massenentlassungen: EuGH-Urteil macht fehlerhafte Kündigungen unwirksam

30.05.2026 - 01:48:19 | boerse-global.de

Der EuGH verschärft die Anforderungen an Massenentlassungen. Verstöße gegen die Reihenfolge machen Kündigungen unwirksam.

Massenentlassungen: EuGH-Urteil macht fehlerhafte Kündigungen unwirksam - Foto: über boerse-global.de
Massenentlassungen: EuGH-Urteil macht fehlerhafte Kündigungen unwirksam - Foto: über boerse-global.de

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt klar: Arbeitgeber müssen bei Massenentlassungen eine strikte Reihenfolge einhalten. Verstöße machen Kündigungen unwirksam.

Neue Hürden für betriebsbedingte Kündigungen

Anzeige

Bei betriebsbedingten Kündigungen und Massenentlassungen verschenken Betriebsräte oft wichtige Mitbestimmungsrechte, was Kollegen bares Geld kosten kann. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie einen fairen Sozialplan verhandeln und Ihre Rechte optimal nutzen. Kostenlosen Ratgeber für Betriebsräte herunterladen

Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen an Massenentlassungen deutlich präzisiert. In zwei Entscheidungen vom 30. Oktober 2025 (Rechtssachen C-134/24 Tomann und C-402/24 Sewel) legten die Luxemburger Richter fest: Eine Kündigung ist rechtlich unwirksam, wenn die erforderliche Anzeige bei der zuständigen Behörde fehlt.

Die 30-tägige Sperrfrist für Entlassungen beginnt erst mit ordnungsgemäßer Anzeige. Eine nachträgliche Meldung kann den Verfahrensfehler nicht heilen. Der EuGH betont eine strikte chronologische Reihenfolge: Zuerst die Konsultation der Arbeitnehmervertreter, dann die Anzeige bei der Arbeitsbehörde, erst danach der Ausspruch der Kündigung.

Die konkreten Sanktionen bleiben zwar den Mitgliedstaaten überlassen. Doch das Gericht fordert: Sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Transfergesellschaften boomen

Die wachsende Komplexität von Massenentlassungen zeigt sich im starken Anstieg von Transfergesellschaften. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten stieg von knapp 10.000 Ende 2024 auf rund 15.000 Ende 2025.

Besonders betroffen ist das verarbeitende Gewerbe mit über 11.000 Fällen. Transfergesellschaften bieten in der Regel eine Weiterbeschäftigung für bis zu zwölf Monate mit etwa 80 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Finanziert wird das Modell über spezielle Kurzarbeitergeld-Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Nach Angaben einzelner Anbieter aus Nürnberg werden rund 80 Prozent der Betroffenen erfolgreich in neue Jobs vermittelt.

Diskriminierungsschutz ausgeweitet

Anzeige

Um langwierige Streitigkeiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden, setzen erfahrene Personaler und Betriebsräte zunehmend auf rechtssichere Vereinbarungen. Ein aktuelles Gratis-E-Book liefert Ihnen fertige Musterformulierungen, um Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne teure Gerichtsverfahren zu beenden. Gratis-E-Book mit Muster-Aufhebungsverträgen sichern

Der EuGH hat den Schutz vor Diskriminierung erweitert. In einem Urteil vom 11. September 2025 (Rechtssache C-38/24 Bervidi) erstreckt sich der Schutz nun auch auf Personen, die mit Behinderten in Verbindung stehen – konkret auf pflegende Eltern.

Arbeitgeber müssen aktive Maßnahmen ergreifen: feste Arbeitszeiten einführen oder Aufgaben neu verteilen. Vorübergehende Lösungen reichen nicht, wenn der Pflegebedarf dauerhaft ist. Die Pflicht entfällt nur, wenn sie eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen darstellt.

In Deutschland muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechend europäisch ausgelegt werden. Allerdings gilt eine strikte Zweimonatsfrist für Entschädigungsforderungen.

„AGG-Hopping": Gerichte ziehen Grenzen

Deutsche Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit dem Phänomen des „AGG-Hoppings" – Bewerbungen mit dem Hauptziel, Entschädigungen zu kassieren.

Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied am 26. Januar 2026: Die Bewerbung eines Mannes auf eine typischerweise weiblich ausgeschriebene Stelle ist nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Arbeitgeber müssen hohe Hürden für den Nachweis eines systematischen, gewinnorientierten Motivs überwinden.

Anders das Arbeitsgericht Berlin: Es wies am 28. Mai 2026 die Entschädigungsklage einer nicht-binären Person ab. Das Gericht sah Rechtsmissbrauch, weil der Bewerber keine relevanten Qualifikationen vorweisen konnte und fast unmittelbar nach der Absage Entschädigung forderte.

Kündigungsrealität: Jedes dritte Arbeitsverhältnis endet vorzeitig

Der Arbeitsmarkt bleibt in Bewegung. Eine Studie von HR WORKS aus April 2026 mit über 6.000 Teilnehmern zeigt: Fast jedes dritte Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung. In 14 Prozent der Fälle ging die Kündigung vom Arbeitgeber aus.

Wirtschaftliche und betriebliche Gründe sind mit 38 Prozent die häufigste Ursache. Künstliche Intelligenz spielt eine wachsende Rolle: Waren 2021 nur ein Prozent der Kündigungen KI-bedingt, stieg der Anteil bis 2025 auf acht Prozent. Der Mittelstand ist von diesen Entwicklungen stärker betroffen als Großkonzerne.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69445787 |